Die politischen Themen sind das eine, was in den Medien natürlich den Schwerpunkt der Berichterstattung zu den Präsidentschaftswahlen in den USA bestimmt. Aber vor allem gehört auch die Finanzierung der Kampagnen von Präsident Obama und seinem Gegenkandidaten Mitt Romney zu den häufig diskutierten Themen.

In der Broschüre “Elections in Brief” (PDF, 3,3 MB) des US-Außenministeriums wird dieses komplizierte System genauer erläutert:

Bundesgesetze schreiben vor, wie, von wem und in welcher Höhe Personen, die sich auf Bundesebene zur Wahl stellen, beispielsweise für das Amt des Präsidenten, eines Senators oder Abgeordneten des Repräsentantenhauses – sowie einige ihrer politischen Verbündeten – Gelder sammeln dürfen. Im Unterschied zu Bundesgesetzen für die Finanzierung von Wahlkämpfen regeln Gesetze der Einzelstaaten die Wahlen für Ämter im Bundesstaat oder den Kommunen.

In den Vereinigten Staaten sammeln Präsidentschaftskandidaten Hunderte Millionen Dollar für einen Wahlkampf, der auf ein Land mit mehr als 100 Millionen Wählern ausgerichtet ist. Obwohl die Spendengelder oft aus privaten Quellen stammen, ist das Verfahren für die Art und Weise, wie diese Mittel gesammelt und ausgeben werden, streng reguliert.

Ein Präsidentschaftskandidat muss eine Wahlkampforganisation gründen, die als politisches Komitee bezeichnet wird. Das politische Komitee muss über einen Schatzmeister verfügen und bei der Bundeswahlkommission (Federal Election Commission – FEC) registriert sein. Anders als ihr Name vermuten lässt, führt die FEC Wahlen nicht durch, sie überwacht lediglich die Wahlkampffinanzierungsgesetze und setzt sie um. (Das Verfahren zur Registrierung von Wählern, die Durchführung der Abstimmung und das Zählen der Stimmen liegt in der Verantwortung der Bundesstaaten und der Wahlbeauftragten vor Ort.)

Bei der FEC sind verschiedene Arten von politischen Komitees registriert. Außer den Kandidaten müssen auch die politischen Parteien ihre Komitees bei der Behörde registrieren lassen. Auch Gruppen privater Bürger dürfen politische Komitees bilden.

Sobald sie registriert sind, dürfen politische Komitees mit dem Sammeln von Wahlkampfgeldern beginnen. Die Mittel sowie die Ausgaben werden der FEC monatlich oder vierteljährlich gemeldet. Diese Berichte können elektronisch eingereicht werden und sind der Öffentlichkeit auf der Website der FEC [www.fec.gov] zugänglich. Auch zahlreiche private Organisationen unterhalten Websites, um die Spenden und Ausgaben der Kandidaten, der politischen Parteien und PACs zu überwachen. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist es, für die Presse und den Wähler leichter ersichtlich zu machen, welche Gruppen für welche Kandidaten und welche Sache spenden. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Grenze für die Summe, die einzelne Bürger und Komitees für die Kandidaten ihrer Wahl spenden dürfen. Ein Präsidentschaftskandidat, der für den Wahlkampf mehrere Millionen Dollar benötigt, muss also versuchen, Tausende von Spendern zu finden.

2010 änderte ein umstrittenes Urteil des Obersten Gerichtshofes das Gesetz zur Wahlkampffinanzierung drastisch. Vor dem Urteil war es Unternehmen und Gewerkschaften gesetzlich untersagt, einen Kandidaten für den Kongress oder das Präsidentenamt direkt mit Spendengeldern zu unterstützen. Einzelpersonen war es erlaubt, im Rahmen eines politischen Aktionskomitees (PAC) Mittel zu sammeln, um einen Beitrag zum Wahlkampf von Parteien oder Kandidaten zu leisten, ohne dabei Unternehmens- oder Gewerkschaftsmittel zu nutzen. Gemäß dem Urteil können Unternehmen und Gewerkschaften nun unbegrenzt Geldsummen für den Wahlkampf eines Kandidaten ausgeben, solange sie dies nicht in Abstimmung mit der Wahlkampforganisation des Kandidaten tun.

Um für ein Amt zu kandidieren, muss man Mitarbeiter einstellen, Büroräume anmieten, Reisen organisieren, Nachforschung betreiben, Unterlagen über seine politische Haltung veröffentlichen, Werbung im Radio, im Fernsehen, in Veröffentlichungen und im Internet machen und zahlreiche öffentliche Auftritte und Veranstaltungen zum Sammeln von Spendengeldern besuchen. Ein Kandidat für das Repräsentantenhaus konzentriert seine Aktivitäten auf seinen jeweiligen Kongressbezirk, während ein Bewerber für einen Sitz im Senat sich in ähnlicher Weise auf den ganzen Bundesstaat konzentriert. (Abgeordnete des Repräsentantenhauses und Senatoren können auch andernorts Spendenveranstaltungen organisieren, beispielsweise in Washington.) Die Präsidentschaftskandidaten haben die überwältigende Aufgabe, ihren Wahlkampf für die Vorwahlen in einem Staat nach dem anderen zu organisieren und, falls sie nominiert werden, ihren allgemeinen Wahlkampf im ganzen Land.

Öffentliche Mittel

Seit 1976 haben Präsidentschaftskandidaten die Möglichkeit, über ein Verfahren öffentliche Mittel zu beantragen. Bis zum Jahr 2000 nahmen alle für das Amt des Präsidenten nominierten Kandidaten an diesem Verfahren teil, wobei sie öffentliche Mittel im Austausch für die Zusage erhielten, nicht mehr als einen bestimmten Betrag auszugeben. Dieses System ist allerdings für die Kandidaten zunehmend unattraktiv geworden, weil das vorgeschriebene Ausgabelimit oft als zu niedrig empfunden wird und unter der Summe liegt, die einflussreiche Kandidaten oft mühelos aus privaten Quellen aufbringen können. Folglich haben sich viele wichtige Kandidaten gegen die Beantragung öffentlicher Mittel entschieden.

Von einer Wahl zur nächsten steigen die Ausgaben ständig. Außer den Kandidaten investieren auch die politischen Parteien, die PACs und andere Interessengruppen Geld, um die Wahlen zu beeinflussen. Eine jüngere Entwicklung sind beispielsweise die politischen Organisationen namens „527“, die nach einem Paragrafen des US-Steuergesetzes benannt sind. Diese Gruppen dienen hauptsächlich dem Zweck, die Auswahl, Nominierung, Wahl oder Ernennung einer Person für ein Amt auf Bundes-, Bundesstaaten- oder auf kommunaler Ebene zu beeinflussen. 527er-Organisationen wie MoveOn und Swiftboat Veterans for Truth sind nicht von den Vorschriften der Bundeswahlbehörde oder der Wahlbehörden der Bundesstaaten betroffen. Für sie gelten auch andere Beitragsgrenzen als für die PACs. Kritiker dieser und ähnlicher Gruppen machen schon seit langem darauf aufmerksam, dass die hohen Ausgaben im amerikanischen Wahlkampf in Kombination mit der Finanzierung über private Mittel den Anschein erwecken, dass die Politik durch wohlhabende Spender und mächtige Interessengruppen unzulässig beeinflusst wird.

Gegen Reformvorschläge erheben jene Einspruch, die die Wahlausgaben als angemessen im Vergleich zu den Kosten von Gütern und Dienstleistungen in der heutigen Volkswirtschaft sehen. In diesem Zusammenhang werden Wahlkampfausgaben als der Preis gesehen, den eine Demokratie für den Wettstreit von Kandidaten zahlen muss, wobei die hohen Geldspenden der Interessengruppen die zeitgenössische Form des seit Langem etablierten amerikanischen Pluralismus sind. Eine konkrete Verbindung zwischen den Spenden von Interessengruppen und der Politik der Regierung ist schwer nachzuweisen. Gerichte haben auch die Frage aufgeworfen, ob weitere Einschränkungen der Wahlkampfspenden und -ausgaben das verfassungsmäßige Recht der Spender auf freie politische Meinungsäußerung nicht unzulässig einschränken würden. Angesichts der immensen Ausgaben für moderne Wahlkämpfe finanzieren einige extrem wohlhabende Kandidaten ihren Wahlkampf für ein öffentliches Amt einfach selbst – dagegen gibt es keine Vorschrift. Manchmal gewinnen sie, manchmal nicht.

Übersetzung: Amerikadienst http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2012/01/24/wahlkampffinanzierung-2/

Originaltext: Financing Campaigns

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