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	<title>Amerika Dienst</title>
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	<description>Übersetzungen aktueller Texte aus der amerikanischen Außen- und Innenpolitik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, bedeutende Reden hochrangiger Regierungsvertreter sowie offizielle Biografien</description>
	<lastBuildDate>Fri, 17 May 2013 15:03:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Zehn Dinge, die man über die Arktis und den Arktischen Rat wissen sollte</title>
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		<pubDate>Fri, 17 May 2013 09:42:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umwelt/Klima]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text von Alison Bauerlein über die Arktis und den Arktischen Rat. Bauerlein arbeitet im Büro für digitale Öffentlichkeitsarbeit im US-Außenministerium. Der Text wurde am 15. Mai 2013 auf DipNote, dem offiziellen Blog des US-Außenministeriums, veröffentlicht. &#160; 1. Der Arktische Rat setzt sich aus acht Mitgliedsländern zusammen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="wp-caption alignnone" style="width: 580px"><img src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_greenland_iceberg.jpg?itok=MZMhNxql" alt="" width="570" height="298" /><p class="wp-caption-text">Ein Eisberg vor der Insel Ammassalik in Ostgrönland.</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text von Alison Bauerlein über die Arktis und den Arktischen Rat.</strong><strong> Bauerlein arbeitet im Büro für digitale Öffentlichkeitsarbeit im US-Außenministerium. Der Text wurde am 15. Mai 2013 auf DipNote, dem offiziellen Blog des US-Außenministeriums, veröffentlicht.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Der Arktische Rat setzt sich aus acht Mitgliedsländern zusammen: Dänemark, Finnland, Island, Kanada, Norwegen, Russland, Schweden und den Vereinigten Staaten.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_walrus_alaska_0.jpg?itok=ccoYEHMo" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>2. Der <a href="http://www.arctic-council.org/">Arktische Rat</a> wurde 1996 in Ottawa gegründet.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_greenland_ice.jpg?itok=aq2C5-qG" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>3. Die arktischen Länder sind für schätzungsweise 10 Prozent aller von Menschen verursachten Rußemissionen und 20 Prozent der anthropogenen Methanemissionen verantwortlich. Diese Schadstoffe haben in der Arktis eine besonders schädliche Wirkung, da sie die zirkumpolare Erwärmung beschleunigen.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_steam_paper_mills.jpg?itok=leO19o4Q" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>4. Die Arktis erwärmt sich bereits zweimal so schnell wie der übrige Planet, was zu einer enormen Veränderung unserer Umwelt sowie der Wettermuster führt. Außenminister Kerry reiste gestern nach Kiruna (Schweden), um die bisherigen Errungenschaften sowie die zukünftige Agenda des Arktischen Rates zu erörtern.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_kerry_bildt_sweater_kiruna_sweden.jpg?itok=yH82o8Um" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>5. Der Klimawandel bedroht die vielfältigen Habitate, Kulturen und Ressourcen der Arktis. Der alte Permafrost taut und arktische Lauffeuer brechen aus. Als Reaktion auf Fragen wie diese haben die Vereinigten Staaten und Schweden (gemeinsam mit vier weiteren Ländern und der UNEP) das Bündnis für Klima und saubere Luft ins Leben gerufen, um den Ausstoß kurzlebiger Klimaschadstoffe, darunter auch Rußemissionen, zu verringern. Diese Maßnahmen zusammengenommen könnten die Erwärmung bis 2050 um 0,5°C verringern.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_coast_guard_healy.jpg?itok=QVQJ-N8a" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>6. Im September 2012 schmolz die Eisdecke im arktischen Ozean so stark wie noch nie, was zur Verstärkung einer gefährlichen Klima-Feedback-Schleife führte, die globale Wettermuster beeinflusst und Meeressäuger bedroht, die von der arktischen Eisdecke als Jagdgrund und Brutplatz abhängig sind.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_polar_bears_alaska.jpg?itok=pCdR7Q-n" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>7. Das Schmelzen der Eisdecke hat Auswirkungen auf die in der Arktis lebenden Menschen – Gemeinden von Ureinwohnern, die seit Generationen zum Schutz und für die Gewinnung von Nahrungsmitteln auf das arktische Eis angewiesen sind. In Alaska stellt das Eis eine natürliche Barriere dar, die die Küste vor der feindlichen See schützt. Ohne diesen Schutz würden die Küsten Alaskas Opfer von Erosion, so dass Häuser ins Meer stürzen würden und Gemeinden umsiedeln müssten.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_alaska_coastal_waters_landmass.jpg?itok=y8qD3Q52" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>8. Arktische Lauffeuer waren über Tausende von Jahren nicht mehr in der Tundra zu sehen, aber jetzt sind sie wieder zu sehen. 2007 brannte ein Feuer in Alaska, das durch einen Blitzeinschlag ausgelöst wurde, über Monate hinweg. Es verbrannte eine Fläche von mehr als 1.000 km² und zerstörte wichtiges Habitat.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_wildfire_fairbanks_alaska.jpg?itok=R0iwlhSU" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>9. Wie Außenminister Kerry gestern in seiner Rede in Stockholm sagte, sind die Vereinigten Staaten und China gemeinsam für mehr als 50 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich. Die beiden Länder gaben im vergangenen Monat eine gemeinsame Erklärung zum Klimawandel ab.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_heating_plant.jpg?itok=gpkR8p7n" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>10. In diesem Monat hat das Weiße Haus eine Nationale Strategie für die Arktis <em>(National Strategy for the Arctic Region)</em> veröffentlicht, die die strategischen Prioritäten der US-Regierung für die Arktis skizziert.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://blogs.state.gov/sites/default/files/styles/large/public/contributed_images/2013_0515_northern_lights_norway.jpg?itok=-XQGRRo3" alt="" width="570" height="298" /></p>
<p>Originaltext: <a href="http://blogs.state.gov/2013/05/article/ten-things-you-should-know-about-arctic-and-arctic-council">Ten Things You Should Know About the Arctic and the Arctic Council</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie</title>
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		<comments>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/05/17/idaho/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 May 2013 23:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demokratie/Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[LGBT]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text des Büros für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie. &#160; &#160; Der Internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie (International Day Against Homophobia and Transphobia – IDAHO) wird jedes Jahr am 17. Mai begangen. Er wird vom IDAHO-Komitee in Paris koordiniert, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" src="http://photos.state.gov/libraries/amgov/3234/week_2/05162012_AP100627028648-600.jpg" alt="" width="600" height="400" /></p>
<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text des Büros für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie (<em>International Day Against Homophobia and Transphobia</em> <em>– IDAHO</em>) wird jedes Jahr am 17. Mai begangen. Er wird vom IDAHO-Komitee in Paris koordiniert, das von dem französischen Akademiker Louis-Georges Tin gegründet wurde und dessen Vorsitzender er ist. An dem Tag wird der Respekt für die Rechte von lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen (LGBT) Menschen betont und die Aufmerksamkeit auf internationale Veranstaltungen gerichtet, die für die Unterstützung dieser Rechte eintreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der 17. Mai wurde ausgewählt, weil Homosexualität an diesem Tag im Jahr 1990 aus der internationalen Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation gestrichen wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In vielen Ländern wird die Unterstützung der Rechte Homosexueller mit Paraden zum Ausdruck gebracht, wie beispielsweise mit der Gay Pride Parade, die jedes Jahr in New York stattfindet (siehe Bild).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In den Vereinigten Staaten wird die Unterstützung der Rechte von LGBT auf höchster Regierungsebene betont. Präsident Obama erließ am 17. Juni 2011 eine Weisung an die Leiter der Ministerien und Bundesbehörden, die sie verpflichtet, verstärkt internationale Initiativen zur Beendigung der Diskriminierung von LGBT und zur Förderung ihrer Menschenrechte zu ergreifen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Kein Land sollte Menschen aufgrund der Person, die sie lieben, ihre Rechte absprechen. Deswegen müssen wir uns überall für die Rechte von Homosexuellen einsetzen“, sagte Obama.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/inbrief/2012/05/201205165811.html#axzz2TMocXJXK">International Day Against Homophobia and Transphobia</a></p>
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		<title>Route 66: Die Mutter aller Straßen</title>
		<link>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/05/16/route-66/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2013 08:24:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[US-Gesellschaft/Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Reisen]]></category>
		<category><![CDATA[Route 66]]></category>
		<category><![CDATA[Tourismus]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text vom Büro für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium über die Route 66 vom 2. April 2013. &#160; Laut Michael Wallis, dessen Buch Route 66: The Mother Road 75th Anniversary Edition der legendären Straße huldigt, stand die Route 66 seit jeher dafür, „irgendwohin unterwegs zu sein“. Die Route 66, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://photos.state.gov/libraries/amgov/3234/Week_2/05152013_05142013_shutterstock_121945762-pretty_jpg_300_jpg_300.jpg" alt="" width="300" height="225" /></p>
<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text vom Büro für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium über die <em>Route 66</em> vom 2. April 2013.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Laut Michael Wallis, dessen Buch <em>Route 66: The Mother Road 75th Anniversary Edition</em> der legendären Straße huldigt, stand die <em>Route 66</em> seit jeher dafür, „irgendwohin unterwegs zu sein“. Die <em>Route 66</em>, die 1926 entstand, wurde mit dem Slogan „der kürzeste, beste und malerischste Weg von Chicago über St. Louis nach Los Angeles“ beworben. Sie war bei amerikanischen Autofahrern bis in die frühen Sechzigerjahre des 20. Jahrhunderts beliebt, als einige größere Abschnitte durch ein modernes Autobahnsystem ersetzt wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein großes literarisches Werk – <em>Die Früchte des Zorns</em> von John Steinbeck –, das Lied <em>(Get Your Kicks on) Route 66</em> von Bobby Troup aus dem Jahre 1946 und die Fernsehserie <em>Route 66</em> aus den frühen Sechzigerjahren trugen zur Legende um den Highway bei, wodurch ansonsten profane Tankstellen, Motels und Gaststätten zu Attraktionen entlang der Straße wurden. Die Legende überlebte die Stilllegung der Straße im Jahr 1985. Heute erfreut sich die historische <em>Route 66 </em>einer wachsenden Zahl Anhänger, die sie bereisen, um ein Gefühl für das Amerika des 20. Jahrhunderts und seine sowohl authentischen als auch kitschigen Attraktionen zu bekommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Oklahoma</span></p>
<p>Oklahoma City</p>
<p>Das Dach von Saigon Baguette, einem vietnamesischen Imbiss, der sich in den Räumlichkeiten des <em>Milk Bottle Grocery</em> aus den Dreißigerjahren befindet, ziert eine übergroße Milchflasche. Heute sind asiatische Softdrinks aus Säften exotischer Früchte wesentlich beliebter als Milch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Kalifornien</span></p>
<p>Los Angeles</p>
<p>Ein sieben Häuserblocks umfassender Stadtteil aus Geschäften und Broadway-Theater wies in seiner Blütezeit die weltweit größte Konzentration von Kinos auf. Es waren keine gewöhnlichen Kinos, sondern vielmehr palastartige Schreine, von denen einige bei Stadtführungen der <em>Los Angeles Conservancy</em> noch besichtigt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Kalifornien</span></p>
<p>San Bernardino</p>
<p>Das Wigwam-Motel hat das <em>Cozy Cone Motel</em> im Animationsfilm <em>Cars</em> von Pixar aus dem Jahr 2006 inspiriert. Jedes der Tipis aus Beton wurde 1949 renoviert und verfügt über ein eigenes Badezimmer sowie Gästezimmer samt Bettgestell mit Wagenrädern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Kalifornien</span></p>
<p>Victorville</p>
<p>Hier startete Uma Thurman ihren Rachefeldzug in Quentin Tarantinos Film <em>Kill Bill Vol. 2</em> von 2004, nachdem sie an <em>Emma Jean’s Holland Burger Café</em> angehalten hatte. Im <em>Green Spot Motel</em> entwarfen Herman J. Mankiewicz und John Houseman das Drehbuch für einen cineastischen Meilenstein aus dem Jahr 1941 – Orson Welles‘ <em>Citizen Kane</em>. Das <em>California Route 66 Museum</em> zeigt die besten Beispiele für Volkskunst entlang der <em>Route 66</em>. Darunter befindet sich auch der „Kaktusgarten“ (<em>Cactus Garden</em>) aus Weinflaschen, die auf Zaunpfählen stecken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Arizona</span></p>
<p>Winslow</p>
<p>Eine Straßenecke hier wurde durch die Hitsingle <em>Take it Easy</em> der Eagles 1970 berühmt. Dem Song wurden nicht weniger als ein Park, eine Statue und ein Wandbild gewidmet, das sich über zwei Stockwerke erstreckt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Texas</span></p>
<p>Nahe Amarillo</p>
<p>Eine „Skulptur“ ganz eigener Art ist die <em>Cadillac Ranch</em>, die aus einer Reihe von alten Autos aus den Jahren 1949 bis 1963 besteht, die 1974 mit der Kühlerhaube zuerst im Boden eingelassen wurden. <em>Floating Mesa</em> ist eine optische Täuschung, die geschaffen wurde, indem im oberen Bereich eines abgeflachten Hügels ein enger Ring aus blauem Plastik die Kuppe einmal komplett umläuft. Die „Spitze“ des Hügels scheint dadurch in der Luft über dem Hügel zu schweben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Illinois</span></p>
<p>Springfield</p>
<p>Der <em>Cozy Dog Drive In</em> behauptet von sich, der erste gewesen zu sein, der <em>Corn Dog</em>, ein mit Backteig überzogenes, ausgebackenes Hotdog am Stiel, im Angebot hatte. Und zwar im Jahr 1946. Auch heute noch gibt es den <em>Corn Dog</em> auf der Speisekarte für 1,95 US-Dollar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">New Mexico</span></p>
<p>Acoma Pueblo</p>
<p>Diese Gemeinde amerikanischer Ureinwohner, die auch als „Sky City“ bekannt ist, befindet sich auf einem 113 Meter hohen Sandsteinhügel ungefähr 80 Kilometer westlich von Albuquerque (New Mexico). Sie ist eine der am längsten durchgängig bewohnten Siedlungen in den Vereinigten Staaten und reicht zurück bis ins Jahr 1150.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/publication/2013/03/20130318144291.html#axzz2SDmiSDLX">Route 66: The Mother Road</a></p>
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		<title>Länderberichte über Menschenrechtspraktiken – 2012 &#8211; Bundesrepublik Deutschland</title>
		<link>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/05/15/hrr-brd/</link>
		<comments>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/05/15/hrr-brd/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 May 2013 12:56:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AmerikaDienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demokratie/Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Human Rights Report]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen Bericht 2012 über Menschenrechtspraktiken in der Bundesrepublik Deutschland vom 19. April 2013. &#160;   ZUSAMMENFASSUNG &#160; Deutschland ist eine konstitutionelle Demokratie. Die Staatsbürger wählen ihre politischen Vertreter regelmäßig in freien und fairen Mehrparteienwahlen. Der Bundestag wählt den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen Bericht 2012 über Menschenrechtspraktiken in der Bundesrepublik Deutschland vom 19. April 2013.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Deutschland ist eine konstitutionelle Demokratie. Die Staatsbürger wählen ihre politischen Vertreter regelmäßig in freien und fairen Mehrparteienwahlen. Der Bundestag wählt den Regierungschef der Bundesregierung, den Bundeskanzler. Die zweite gesetzgebende Körperschaft ist der Bundesrat, der die 16 Bundesländer auf Bundesebene vertritt und aus Regierungsmitgliedern der Bundesländer zusammengesetzt ist. Beobachtern zufolge liefen die letzten nationalen Bundestagswahlen im Jahr 2009 frei und gerecht ab. Die Sicherheitskräfte unterstanden den zivilen Behörden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsextremismus blieb weiterhin ein ernsthaftes Problem. Im Berichtszeitraum kam es zu einer Reihe von Übergriffen auf Personen nichtdeutscher ethnischer Herkunft und anderen Fällen von Xenophobie. Weiteren Anlass zu ernsthaften Bedenken boten wiederholte Äußerungen von Antisemitismus, da viele Berichte zu antisemitischen Aktivitäten vorlagen. Die Behörden ordneten diese hauptsächlich Rechtsextremen zu, aber auch Muslime und israelfeindliche Personen verübten derartige Taten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein weiteres Menschenrechtsproblem bestand in der Inhaftierung bestimmter Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafen (da die Behörden sie weiterhin als Bedrohung für die Gesellschaft einstuften). Europäische und nationale Gerichte ordneten eine Reform dieser Regelung an. Die Rede-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit von Neonazi- und anderen von der Regierung als extremistisch oder als Bedrohung für die Verfassung eingestuften Gruppen wurde staatlich eingeschränkt. Beobachter äußerten Zweifel, ob das Schnellverfahren zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus von Asylbewerbern den Antragstellern eine gerechte Anhörung ermögliche. Es gab Berichte über gesellschaftliche Gewalt gegen Frauen, über Menschenhandel mit Frauen, Männern und Kinder zur sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft. Gesellschaftliche Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bestand weiterhin, ebenso wie gesellschaftliche Diskriminierung von Menschen mit HIV/AIDS.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Staat hat Schritte unternommen, um Angehörige der Sicherheitsdienste und andere Beamte strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, die gegen Vorschriften verstoßen haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abschnitt 1: Achtung der Integrität des Menschen, einschließlich Freiheit von:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>a.    </strong><strong>Willkürlicher oder unrechtmäßiger Beraubung des Lebens</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab keine Berichte über willkürliche oder rechtswidrige Tötungen durch die Regierung oder ihre Vertreter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>b.    </strong><strong>Verschwinden</strong><strong></strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab keine Berichte über politisch motiviertes Verschwinden von Menschen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>c.    </strong><strong>Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung verbietet solche Praktiken, und es gab keine Berichte, dass Regierungsvertreter sie im Berichtsjahr einsetzten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bedingungen in Gefängnissen und Strafanstalten</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Bedingungen in Gefängnissen und Haftanstalten entsprachen im Allgemeinen den internationalen Standards und die Regierung ließ Besuche unabhängiger Menschenrechtsbeobachter zu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Haftbedingungen:</span> Laut Statistischem Bundesamt betrug die Anzahl der Strafgefangenen am 31. März 67.671, darunter 3.851 Frauen und 11.195 Untersuchungsgefangene. Unter letzteren befanden sich 358 Minderjährige (Jugendliche unter 18 Jahren). Das Strafvollzugssystem hat eine Belegungskapazität von 78.161. Verurteilte und Häftlinge hatten Zugang zu Trinkwasser. Statistiken zu Todesfällen in Haftanstalten oder Untersuchungsgefängnissen lagen nicht vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarats veröffentlichte im Jahresverlauf einen Bericht über die Besuche einer Reihe von Haftanstalten im Jahr 2010. Im Bericht hieß es, dass die Behörden in einigen Fällen zwei Gefangene in einer Zelle untergebracht hatten, die nur für einen Häftling ausgelegt war. Einige Gefangene, die unter solchen Umständen untergebracht waren, verklagten die Gefängnisverwaltung erfolgreich. Im Februar überprüfte das Bundesverfassungsgericht den Fall eines männlichen Häftlings in Köln, der sich eine 26 Quadratmetergroße Zelle mit einem Mithäftling teilen musste. Die Toilette, die nur einen Meter von dem Tisch entfernt war, an dem die Häftlinge essen mussten, wurde lediglich durch eine verstellbare Holzwand mit einem kleinen Sichtschutz abgeteilt. Die Tatsache, dass den Häftlingen lediglich eine Dusche pro Woche zustand, trug noch zusätzlich zur Geruchsbelästigung bei. Das Gericht entschied, die menschenwürdige Behandlung von Gefangenen erfordere eine Zelle mit einer Mindestgröße von 19 bis 22 m<sup>2</sup> pro Insasse, sowie einen abgetrennten und gelüfteten Bereich für sanitäre Anlagen. Können die Behörden diese Standards nicht erfüllen, müssen sie den Häftling laut Gerichtsurteil entlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Verwaltung</span>: Die Dokumentation der Häftlinge war angemessen. Die Behörden verhängten alternative Strafen für Tätern, die keine Gewaltverbrechen verübt hatten, wie beispielsweise Geldstrafen oder Sozialarbeit. Inhaftierte hatten angemessenen Zugang zu Besuchern und durften ihre Religion ausüben. Die Behörden erlaubten Verurteilten und Häftlingen, unzensiert Beschwerden bei den Justizbehörden einzureichen. Die Behörden untersuchten glaubwürdige Angaben über unmenschliche Bedingungen. Der Staat untersuchte und überwachte die Bedingungen in den Justizvollzugs- und Haftanstalten. Für Justizvollzugsanstalten und Gefangenenangelegenheiten gab es keinen Ombudsman.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Überwachung</span>: Die Regierung gestattete die Überprüfung von Haftanstalten und Gefängnissen durch unabhängige nichtstaatliche Beobachter, unter anderem durch den CPT. In seinem Bericht über seinen Besuch im Jahr 2010 erwähnte der CPT von Landesbehörden erlassene Weisungen, denen zufolge jeder einzelne Insasse sein ausdrückliches Einverständnis erklären muss, bevor die Delegationsmitglieder Einsicht in seine Personal- und Krankenakte erhielten. Staatliche Behörden hatten die Weisungen vor dem Besuch erteilt.</p>
<p>Laut dem Bericht des CPT wurde die Delegationsarbeit durch diese Weisung „letztendlich derart verzögert“, dass die Delegation „zu einigen der bei den Besuchen des CPT routinemäßig untersuchten Punkten wohl keine umfassende Beurteilung abgeben konnte.“</p>
<p>Die Landesbehörden rechtfertigten diese Weisung mit dem Verweis auf neue Gesetze zum Schutz der individuellen Privatsphäre.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Berichtszeitraum besuchte die Nationale Stelle zur Verhinderung von Folter mehrfach Einrichtungen im ganzen Land und berichtete über sie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>d.    </strong><strong>Willkürliche Festnahme oder Inhaftierung</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung verbietet willkürliche Festnahme und Inhaftierung, und der Staat hielt sich im Allgemeinen an diese Verbote.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Rolle der Polizei und des Sicherheitsapparats</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Polizeikräfte der 16 Bundesländer und der zwei Strafverfolgungsbehörden auf Bundesebene, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei, wahren die innere Sicherheit. Die Landespolizei ist dem Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes, die Bundespolizei dem Bundesministerium des Innern unterstellt. Es gab effektive Maßnahmen zur Untersuchung und Bestrafung von Missbrauch und Korruption innerhalb der Polizei und der Sicherheitskräfte. In Bezug auf die Sicherheitsdienste gab es im Berichtsjahr keine Berichte über Straffreiheit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorgehen bei Verhaftung und Behandlung in Gewahrsam</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Festnahmen können nur auf der Grundlage eines von einer zuständigen Gerichtsbehörde ausgestellten Haftbefehls vorgenommen werden, es sei denn, der Verdächtige wird beim Begehen einer strafbaren Handlung von der Polizei gefasst oder die Polizei hat gute Gründe zu der Annahme, dass die Person beabsichtigt, eine Straftat zu begehen. Laut Verfassung müssen die Behörden einen gefassten Verdächtigen spätestens am Tag nach seiner Festnahme einem Richter vorführen. Dabei muss der Richter den Verdächtigen über die Gründe seiner Festnahme aufklären und ihm die Gelegenheit bieten, Einwände vorzubringen. Das Gericht muss dann entweder einen Haftbefehl ausstellen, der die Gründe der Festnahme enthält, oder die Freilassung anordnen. In der Praxis respektierten die Behörden diese Rechte im Allgemeinen. Laut Gesetz steht Inhaftierten umgehend und jederzeit der Zugang zu einem Rechtsbeistand zu, auch vor der Befragung durch die Polizei. Allerdings haben laut CPT Inhaftierte kein Recht auf die Anwesenheit eines Anwalts bei der ersten Vernehmung durch die Polizei, sondern nur während der Befragung durch einen Staatsanwalt oder einen Richter. Laut Gesetz muss ein Verdächtiger vor Beginn der Vernehmung, ob er verhaftet wurde oder nicht, über sein Recht informiert werden, einen Anwalt zu konsultieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gibt Freilassungen auf Kaution, dies wurde aber selten gewährt. Die Behörden ließen Personen, die auf ihre Verhandlung warten, meist ohne Kaution frei, es sei denn, ein Gericht entschied, dass Fluchtgefahr bestand. In diesen Fällen können die Behörden Personen für die Dauer der Ermittlungen und des darauf folgenden Prozesses inhaftieren, dies unterliegt allerdings der gerichtlichen Prüfung. Die Dauer der Untersuchungshaft wird auf eine eventuelle spätere Freiheitsstrafe angerechnet. Im Falle eines Freispruchs muss der Staat für die während der Untersuchungshaft entstandenen finanziellen Einbußen und für den immateriellen Schaden Entschädigung leisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Gesetz erlaubt es Gerichten nicht, eine Person zweimal für dieselbe Straftat zu verurteilen. In Fällen von Vergewaltigung, Mord oder Totschlag können die Gerichte allerdings anordnen, dass Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe zusätzliche Zeit in nachträglicher Sicherungsverwahrung verbringen, wenn sie weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Die Sicherungsverwahrung kann auf unbegrenzte Zeit angeordnet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im April 2011 lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das staatliche System der nachträglichen Sicherungsverwahrung und der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes in einigen Fällen mit nachträglicher Sicherungsverwahrung ab. Als Reaktion auf diese und vorherige Beschlüsse des EGMR führte die Regierung Reformen durch, unter anderem ein Verbot der rückwirkenden Durchsetzung einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Mai 2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Bestimmungen über die nachträgliche Sicherungsverwahrung, einschließlich der jüngsten Reformen, verfassungswidrig seien, da sie dem Grundrecht auf persönliche Freiheit widersprächen. Das Gericht ordnete die Änderung des Gesetzes durch die Legislative bis zum 31. Mai 2013 an und machte strenge Vorgaben für die Umsetzung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, wie beispielsweise die hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten oder eine Geisteskrankheit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Bundesländer leiteten das Gesetzgebungsverfahren ein, sodass die geänderte Regelung vor Fristablauf in Kraft treten kann. Sie ergriffen Maßnahmen, um bereits vorhandene Gebäude speziell für die Sicherheitsverwahrung umzubauen oder neue Gebäude hierfür zu bauen, oft mit therapieorientierten Konzepten. Einige Bundesländer (wie Rheinland-Pfalz, das Saarland, Hessen und Thüringen) erarbeiteten Konzepte zur Zusammenarbeit, um solche Gefangene unterzubringen und die Anforderungen des Gerichtshofes zu erfüllen. Diese Bemühungen waren noch nicht abgeschlossen und in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Inhaftierung von abgelehnten Asylbewerbern oder staatenlosen Personen</span>: Aus einem Bericht des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vom Oktober 2011 geht hervor, dass „einige Tausend abgelehnte Asylbewerber (die ihre Ausweisung erwarteten) in Haftanstalten der unterschiedlichen Bundesländer verblieben, manchmal auch über lange Zeiträume hinweg.” Der Ausschuss verlieh zudem seinen Bedenken über einen Mangel an adäquater Unterbringung für inhaftierte Asylbewerber Ausdruck, die ihre Ausweisung erwarteten (insbesondere Frauen). Die Nichtregierungsorganisation ProAsyl teilte diese Bedenken. Als Reaktion gab die Regierung im März eine Erklärung vor dem VN-Menschenrechtsrat ab, in der die Empfehlungen des Berichts anerkannt und bestätigt wurde, dass „die bestehenden Verfahren mit den Urteilen des EGMR einhergehen oder in Rechtsbereiche fallen, zu denen es keine Urteile des EGMR gibt.“</p>
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<ol>
<li><strong>e.    </strong><strong>Verweigerung eines fairen öffentlichen Prozesses</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, und der Staat respektierte die Unabhängigkeit der Justiz in der Praxis im Allgemeinen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Verfahrensbestimmungen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung schreibt das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren ohne ungebührliche Verzögerung vor, und die unabhängige Justiz setzte dieses Recht im Allgemeinen durch. Für Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Sie haben das Recht, umgehend und detailliert über die gegen sie vorliegenden Anschuldigungen (falls erforderlich durch kostenfreie Verdolmetschung) informiert zu werden. Sie haben zudem das Recht auf einen angemessenen Zeitraum und Örtlichkeiten zur Vorbereitung der Verteidigung. Geschworene werden nicht eingesetzt. Je nach Schwere der Anklage werden Fälle entweder von einem Richter, einem Gremium aus Berufsrichtern oder einem gemischten Gremium aus Berufs- und Laienrichtern gehört. Laut Gesetz besteht für die Angeklagten Anwesenheitspflicht bei ihren Verhandlungen. Angeklagte haben das Recht, einen Anwalt zu konsultieren, und der Staat stellt einen Rechtsbeistand auf Kosten der Öffentlichkeit, wenn der Angeklagte seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Angeklagte haben in der Praxis das Recht auf einen angemessenen Zeitraum und Örtlichkeiten zur Vorbereitung ihrer Verteidigung. Angeklagte und ihre Anwälte haben Zugang zu allen dem Gericht vorliegenden, für ihren Fall relevanten Beweismitteln. Angeklagte dürfen Zeugen, die gegen sie aussagen, mit Tatsachen konfrontieren und befragen sowie Zeugen und Beweise zu ihren Gunsten anführen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich schuldig zu bekennen. Angeklagte haben das Recht, Rechtsmittel einzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Politische Gefangene und Inhaftierte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Inhaftierte.</p>
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<p><strong>Zivilverfahren und Rechtsbehelfe</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>In zivilrechtlichen Angelegenheiten bietet eine unabhängige und unparteiische Justiz Zugang zu Gerichten, um in Fällen von Menschenrechtsverletzungen Schadenersatz oder Unterlassung zu fordern. Bürger können nachteilige Entscheidungen nationaler Gerichte in Menschenrechtsfällen vor den EGMR bringen. Es gibt auch Rechtsbehelfe im Verwaltungsbereich gegen vermeintliche Rechtsverstöße.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Regionale Entscheidungen von Menschenrechtsgerichten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Aus Dokumenten des EMGR geht hervor, dass das Gericht im Jahresverlauf 22 Entscheidungen als Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention eingestuft hat. Der Staat zahlte in der Regel gegen ihn verhängte Geldbußen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist.</p>
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<ol>
<li><strong>f.     </strong><strong>Willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre, Familie, Wohnung oder den Schriftverkehr</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung verbietet derartige Maßnahmen, und die Regierung hat sich in der Praxis im Allgemeinen an diese Verbote gehalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Landesverfassungsschutzämter in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern setzten ihre Beobachtung der Partei Die Linke fort, da die Partei ihrer Meinung nach linksextreme Gruppen in ihren Reihen duldete. In einem im Laufe des Jahres veröffentlichten Bericht des hessischen Landesverfassungsschutzamtes heißt es, die Partei zeige nach wie vor extremistische Tendenzen, dulde extremistische und antisemitische Personen in ihren Reihen und beabsichtige, den demokratischen Staat zu stürzen. Andere politische Parteien, die als potenziell verfassungsfeindlich eingestuft wurden (wie die neonazistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands), wurden ebenfalls von den Bundes- und Landesverfassungsschutzämtern beobachtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Bundes- und Landesverfassungsschutzämter unterstehen in erster Linie den jeweiligen Bundes- und Landesinnenministerien. Die Ministerien wiederum sind ihren jeweiligen Landesparlamenten oder dem Bundesparlament rechenschaftspflichtig. Alle Aktivitäten der Landesverfassungsschutzämter sind vor Gericht anfechtbar, in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei Ermittlungen zu bestimmten schweren Straftaten dürfen die Strafverfolgungsbeamten die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen, sofern ein Gerichtsbeschluss vorliegt. In Fällen mit nachrichtendienstlichem Bezug, beispielsweise bei dem Verdacht auf Beteiligung an terroristischen Aktivitäten, erlaubt das Gesetz den Nachrichtendiensten, ohne die Zustimmung eines Gerichtes Überwachungsaktivitäten einzuleiten. Solche Aktivitäten müssen jedoch im Allgemeinen von einem unabhängigen Ausschuss genehmigt werden, der von einem parlamentarischen Kontrollgremium gewählt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 25. Mai entschied das Bezirksgericht Dresden, dass die Polizei das Recht hatte, eine groß angelegte Überwachung von Mobiltelefonen vorzunehmen, die mit den Demonstrationen von Neonazis und Nazigegnern im Februar 2011 in Zusammenhang standen, bei denen 112 Polizisten und 200 Demonstranten verletzt wurden. Die Polizei verfolgte in Abstimmung mit lokalen Mobilfunkanbietern durch die Überwachung von Mobilfunkdaten die Bewegungen bereits straffällig gewordener Täter, die in Verdacht standen, an der Demonstration teilzunehmen. Diese Maßnahme führte zur Erfassung von etwa 500.000 bis 1.000.000 Anrufen und SMS-Nachrichten von Mobilfunknutzern in der Gegend. Die Debatte im Anschluss daran führte zur Entlassung des Dresdner Polizeipräsidenten. Es kam allerdings nicht zu Verhaftungen, da die Behörden daraufhin die Anklagen fallen ließen.</p>
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<p><strong>Abschnitt 2: Achtung bürgerlicher Freiheiten, einschließlich:</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<ol>
<li><strong>a.    </strong><strong>Meinungs- und Pressefreiheit</strong><strong></strong></li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Verfassung sieht Meinungs- und Pressefreiheit vor, und im Allgemeinen respektierte der Staat diese Rechte in der Praxis. Eine unabhängige Presse, eine effektive Justiz sowie ein funktionierendes demokratisches politisches System fördern gemeinsam Presse- und Meinungsfreiheit. Allerdings sind Nazipropaganda, Material, das den Holocaust leugnet und Kinderpornografie verboten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Meinungsfreiheit</span>: Im Allgemeinen respektierte der Staat dieses Recht in der Praxis, schränkte es aber für Gruppen ein, die des Extremismus verdächtigt werden. Im Berichtsjahr wurde eine Reihe von Personen wegen Volksverhetzung, Befürwortung des Nationalsozialismus oder Leugnung des Holocaust verhaftet, vor Gericht gestellt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (siehe auch Abschnitt 6, Antisemitismus).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im März verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt den afghanischen Staatsbürger Omid Mustafa H. (Nachname unkenntlich gemacht) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Veröffentlichung von Propagandamaterial einer Terroristengruppe im Internet. Omid H. war von 2010 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 Administrator einer jihadistischen Website. Das Gericht befand ihn in 19 Fällen der Veröffentlichung jihadistischer Propaganda schuldig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 11. Juli verhängte ein Hamburger Bezirksgericht auf Antrag des Vatikans eine einstweilige Verfügung gegen die Juliausgabe des Satiremagazins Titanic. Der Vatikan protestierte gegen die Titelseite des Magazins, auf der als Anspielung auf die Kontroverse im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vatikanischer Dokumente eine obszöne Darstellung des Papstes zu sehen war. Durch die Verfügung wurde der Verkauf der Juliausgabe sowie die Nutzung beleidigender Bilder im Internet verboten. Der Vatikan nahm seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 30. August zurück.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 16. August verurteilte das Amtsgericht Schwerin den NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, zu acht Monaten Haft auf Bewährung wegen Verleumdung und Verunglimpfung. Das Gericht sprach ihn schuldig, in einer Landtagsrede im Jahr 2010 den Holocaust indirekt geleugnet und somit das Andenken an die Opfer des Naziregimes verunglimpft zu haben. Die Verteidigung berief sich darauf, dass Pastörs Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien. Allerdings argumentierte die Staatsanwaltschaft erfolgreich, dass die Straffreiheit  für Abgeordnete nicht für verleumderische Beleidigungen gelte. Am 2. Februar hob der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Immunität von Pastörs und einem anderen NPD-Mitglied, David Petereit, auf. Dies war das letzte einiger Urteile gegen Pastörs wegen Äußerungen mit antisemitischem und xenophobem Inhalt. Die Behörden verurteilten Petereit für die Verteilung von CDs mit rechtsextremem Inhalt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Freiheit im Internet</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab keine staatlichen Einschränkungen beim Zugang zum Internet; allerdings können Regierungsbehörden E-Mails oder Chatrooms im Internet unter bestimmten Umständen überwachen. Einzelpersonen und Gruppen konnten über das Internet und per E-Mail am friedlichen Austausch von Meinungen teilnehmen. Laut der Weltbank nutzten im Jahr 2011 etwa 83,44 Prozent der deutschen Bevölkerung das Internet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bundes- und Landesgesetze erlauben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den entsprechenden Ämtern auf Landesebene die Überwachung privater E-Mails und Beiträge in Chatrooms von Einzelpersonen und Gruppen, die vom Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet werden. Ein unabhängiger Ausschuss, der von einem parlamentarischen Kontrollgremium gewählt wird, ist für die Überwachung zuständig. Freedom House zufolge entdeckte eine Hackerorganisation im Oktober 2011, dass die Polizei in einigen Bundesländern eine Art Software benutzte, ein „trojanisches Pferd“, um Ermittlungen durchzuführen. Die Software ermöglichte eine Abhörung verschlüsselter Konversationen von Verdächtigen, was legal ist. Sie ermöglichte aber auch illegale Aktivitäten wie die Durchsuchung digitaler Geräte von Nutzern, die Erfassung ihrer Tastenkombinationen und den Zugang zu ihren Computern, um darauf fremdes Material zu platzieren. Fünf Bundesländer räumten die Nutzung der Software ein, leugneten aber die Nutzung ihrer illegalen Möglichkeiten. Innenminister Friedrich rief die Bundesländer dazu auf, keine Software zu nutzen, die illegalen Zugang zu Computern gewähren könnte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Rahmen einer landesweiten Razzia, bei der 24 Häuser und Geschäftsräume durchsucht wurden, verhaftete die Polizei vier Rechtsextremisten. Ihnen wird zur Last gelegt, für das Skadi Forum verantwortlich zu sein, das von der Polizei als größte rechtsextreme Internetseite in deutscher Sprache beschrieben wird. Auf der Seite stehen tausende Lieder mit volksverhetzenden Texten zum Herunterladen zur Verfügung. Die Behörden warfen den Verdächtigen der Gründung einer kriminellen Organisation vor. Die Ermittlungen führten die Behörden zu 26 Personen zwischen 22 und 64 Jahren im ganzen Land, die mehr als 2.400 Liedtexte und mehr als 1.400 Aufnahmen angeboten haben sollen, in denen Ausländer, Juden und Personen mit dunkler Hautfarbe angegriffen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Freiheit der Wissenschaft und kulturelle Veranstaltungen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gab einige staatliche Beschränkungen der Freiheit der Wissenschaft oder kultureller Ereignisse, die rechtsextremes nationalsozialistisches Gedankengut unterstützten.</p>
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<ol>
<li><strong>b.    </strong><strong>Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigung</strong><strong></strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Versammlungsfreiheit</strong><strong></strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Gesetz sieht Versammlungsfreiheit vor, und der Staat respektierte dieses Recht in der Praxis üblicherweise. Öffentliche Versammlungen einiger verbotener, hauptsächlich rechtsextremer Organisationen wurden gelegentlich vom Staat verboten. Allerdings wurden im Berichtszeitraum einigen rechtsextremen oder Neonazi-Gruppen öffentliche Versammlungen oder Märsche erlaubt, wenn die Versammlungen nicht gegen das Gesetz verstießen und keine verbotene Organisation beteiligt war.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gruppen, die Zusammenkünfte im Freien und Märsche abhalten wollen, müssen eine Genehmigung beantragen, und Behörden auf Bundes- und Länderebene haben die Befugnis, die Genehmigung zu verweigern, wenn Bedenken bezüglich der öffentlichen Sicherheit bestehen oder Anträge von verbotenen Organisationen gestellt werden. Ablehnungen waren selten, kamen aber vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist illegal, eine offiziell angemeldete Demonstration zu behindern, auch wenn sie von Neonazigruppen organisiert wird. Viele Nazigegner weigerten sich, derartige Beschränkungen zu akzeptieren und versuchten, Neonazi-Demonstrationen zu behindern oder Gegendemonstrationen abzuhalten, sodass es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und Nazigegnern kam.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Polizei hielt bekannte oder mutmaßliche – meist rechts- oder linksextreme – Straftäter für kurze Zeit fest, wenn sie der Auffassung war, dass diese Personen beabsichtigten, an illegalen oder nicht genehmigten Demonstrationen teilzunehmen. Die Dauer der Inhaftierung variiert von Bundesland zu Bundesland und kann zwischen einem und 14 Tagen betragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Stadt Frankfurt am Main untersagte für den Monat Mai geplante Demonstrationen einiger linkspolitischer Gruppen, die unter der Dachorganisation „Blockupy“ gegen die Finanzpolitik der Eurozone protestierten. Die Gruppe beabsichtigte, einige öffentliche Plätze in der Stadt zu besetzen. Die Stadtverwaltung verbot diese Demonstrationen als „unmittelbare Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, aber Amtsgerichte entschieden, die Stadt müsse öffentliche Demonstrationen erlauben. Am 19. Mai nahmen 25.000 Demonstranten an einem friedlichen Protestmarsch teil.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vereinigungsfreiheit</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung sieht Vereinigungsfreiheit vor, und im Allgemeinen respektierte der Staat dieses Recht in der Praxis. Laut Gesetz können Organisationen, deren Aktivitäten als illegal oder als gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßend eingestuft wurden, verboten werden. Während nur das Bundesverfassungsgericht politische Parteien aus diesen Gründen verbieten kann, können die Bundes- oder Landesregierungen andere Organisationen verbieten oder ihre Aktivitäten einschränken; dazu zählen auch Gruppierungen, die von den Behörden als extremistisch oder kriminell eingestuft werden. Organisationen haben das Recht, gegen ein Verbot oder die Einschränkung ihrer Aktivitäten Einspruch zu erheben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Bundes- und Landesverfassungsschutzämter überwachten mehrere hundert Organisationen. Die Überwachung bestand im Allgemeinen aus der Erhebung von Daten aus Schriftdokumenten oder Berichten aus erster Hand, aber es gab auch einschneidendere Maßnahmen wie den Einsatz verdeckter Ermittler, die aber rechtlichen Kontrollen unterlagen. Die Verfassungsschutzämter veröffentlichten Listen der überwachten Organisationen, einschließlich linksgerichteter politischer Parteien. Obwohl die Überwachung durch die Verfassungsschutzämter die Aktivitäten der Organisationen laut Gesetz nicht beeinträchtigen darf, beschwerten sich Vertreter der überwachten Organisationen, dass die Veröffentlichung der Namen der Organisationen zu Vorurteilen ihnen gegenüber beitrug.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In einer Reihe von Fällen verboten die Behörden Organisationen und durchsuchten deren Grundstücke. Beispielsweise durchsuchte die Polizei am 13. Juni die Moschee der Salafistengruppe „Dawa FFM [Frankfurt am Main]“. Der hessische Innenminister, Boris Rhein, berichtete, Dawa FFM habe sich zu einem der Zentren des radikalen Salafismus in Deutschland entwickelt. Die Behörden zogen Berichten zufolge ein breiter gefasstes Verbot der Gruppe in Betracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 25. September verbot der niedersächsische Innenminister die rechtsextreme und fremdenfeindliche Gruppe Besseres Hannover, ihre Publikationen und Symbole. Die etwa 40 Mitglieder umfassende Gruppe veröffentlichte Videos gegen Einwanderer und drohte der niedersächsischen Landesministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan. Besseres Hannover leitete zudem eine Internetkampagne gegen eine Landtagsabgeordnete der Sozialdemokratischen Partei (SPD) ein, die gegen die rechte Gruppe aktiv war, und wurde mit Beschädigungen von SPD-Wahlbüros durch Graffiti und Steine in Verbindung gebracht. Die Polizei durchsuchte zudem die Räumlichkeiten von etwa 27 Mitgliedern und fand Waffen und NPD-Material.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>c.    </strong><strong>Religionsfreiheit</strong><strong></strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Den Bericht über Internationale Religionsfreiheit des US-Außenministeriums finden Sie hier: <a href="http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2012/07/30/landerberichte-uber-religionsfreiheit-2011/">http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2012/07/30/landerberichte-uber-religionsfreiheit-2011/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>d.    </strong><strong>Freizügigkeit, Binnenvertriebene, Schutz von Flüchtlingen und Staatenlose</strong><strong></strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung sieht Freizügigkeit im Land, in Bezug auf Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung vor, und der Staat respektierte diese Rechte in der Praxis im Allgemeinen. Die Regierung arbeitete mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen und anderen Betroffenen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schutz von Flüchtlingen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline">Asylberechtigung</span>: Das Gesetz sieht die Erteilung des Flüchtlings- oder Asylstatus vor, und der Staat hat ein System zum Schutz von Flüchtlingen eingerichtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings war dieser Prozess für einige Anwärter langwierig. Im März bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil eines Gerichts niedrigerer Instanz, den Asylstatus eines Imams aus Ägypten aufzuheben. Der Imam war 1999 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. 2006 hob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylstatus mit der Begründung auf, der Imam predige gegen „Ungläubige“, und „dass Gott den Rücken der Juden, Christen und ihrer Unterstützer brechen möge“. Außerdem wurde ermittelt, dass der Imam zuvor Verbindungen zu der extremistischen islamischen Organisation Al-Jihad Al-Islami hatte, über die er die Behörden in seinem Asylantrag nicht informiert hatte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Sicheres Herkunfts- oder Transitland:</span> Das Land befolgt die „Dublin-II-Verordnung“ der EU, gemäß derer Behörden Personen die Einreise verweigern oder sie abschieben können, wenn sie versuchen, über ein „sicheres Transitland“ einzureisen, also über einen EU-Mitgliedstaat oder einen Vertragsstaat der UN-Flüchtlingskonvention von 1951. Einige Nichtregierungsorganisationen stellten diese Regelung infrage. Im Januar 2011 setzten die Behörden die Anwendung der Verordnung in Fällen bis Januar 2013 für Asylbewerber außer Kraft, die über Griechenland gekommen waren. Dem Innenministerium zufolge werden Asylanträge von Antragstellern aus sicheren Ursprungsländern nicht pauschal abgelehnt, und jeder hat das Recht, einen Antrag zu stellen. Wenn der Antragsteller aus einem sicheren Ursprungsland stammt, hindert die Anfechtung der Ablehnung des Asylantrags die Behörden nicht daran, den Antragsteller bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Anfechtung in sein Ursprungsland zurückzuschicken. Flüchtlingsorganisationen, unter anderem der UNHCR, kritisierten diese Maßnahme. Antragsteller können dies verhindern, indem sie beim zuständigen Gericht einen Eilantrag stellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte im Juli, dass Behörden die Dublin-II-Verordnung nicht anwenden können, um eine aus Syrien geflohene Familie von fünf Asylbewerbern nach Italien zurückzuschicken, da ihnen in diesem Land eine „demütigende und herabwürdigende“ Behandlung bevorstünde. Die Familie hatte Syrien über Griechenland und Italien verlassen, bevor sie in Deutschland einen Asylantrag stellte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Refoulement:</span>Im Allgemeinen bot der Staat Schutz vor Ausweisung oder Rückführung von Flüchtlingen in Länder, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Ansichten in Gefahr wäre.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gab weiter Berichte über Ausweisungen von Sinti und Roma und anderen Gruppen in den Kosovo, und Menschenrechtsorganisationen stellten infrage, ob ein Übereinkommen mit dem Kosovo angemessenen Schutz für die abgelehnten, dorthin zurückgeführten Flüchtlinge biete. Die Bundesregierung betrachtete die Sicherheitslage für in den Kosovo Zurückgeführte als stabil, auch für Mitglieder der Minderheit der Roma.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 24. Oktober enthüllte die Bundesregierung in Berlin eine Gedenkstätte für Opfer des Völkermords der Nationalsozialisten unter den Sinti und Roma. Am 14. November stimmte der schleswig-holsteinische Landtag einstimmig dafür, Sinti und Roma als geschützte nationale Minderheiten auszuweisen. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das einen solchen Schritt unternimmt. Damit haben Sinti und Roma dieselben verfassungsmäßigen Rechte auf Schutz und Unterstützung wie die dänischen und friesischen Minderheiten in diesem Bundesland.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Misshandlung von Flüchtlingen</span>: Menschenrechtsorganisationen kritisierten weiterhin das „Schnellverfahren“ am Frankfurter Flughafen, demgemäß das Bundesamt für Migration innerhalb von zwei Tagen über Asylanträge entscheidet und es Asylbewerbern nicht gestattet, legal in das Land einzureisen. Die Behörden gaben an, diese Regelung nur bei Personen anzuwenden, die aus sicheren Ursprungsländern stammen. Die Nichtregierungsorganisation Caritas verlangte, dass die Behörden es Flüchtlingen erlauben, vor Asylantragstellung in das Land einzureisen. Insbesondere Kinder und „traumatisierte“ Flüchtlinge sollten das Recht haben, den Flughafen zu verlassen. 2011 brachten die Behörden schätzungsweise 1.121 Flüchtlinge in vorübergehenden Unterkünften am Flughafen unter. 688 davon entschieden sich, über das Schnellverfahren einen Asylantrag zu stellen, anstatt ohne Anhörung umgehend in ihre Ursprungsländer ausgewiesen zu werden. NRO riefen außerdem zu einer Änderung der derzeitigen Politik auf, die verlangt, dass Asylbewerber und Flüchtlinge, die noch auf die Annahme ihres Antrags ihrer Bewerbungen warten, an den ihnen von den Behörden zugewiesenen Orten verbleiben. (In der Mehrheit der Bundesländer können Asylbewerber sich innerhalb des Bundeslandes vorübergehend frei bewegen. In einigen Bundesländern ist die Freizügigkeit auf einen oder einige Bezirke beschränkt. Bremen und Niedersachsen haben die Freizügigkeit auf benachbarte Bundesländer ausgedehnt.)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen</span>: Im Mai veröffentlichte der VN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einen Bericht über Mängel bei Sozialleistungen für Asylbewerber, die laut Bericht in überfüllten Unterkünften leben müssten und nur medizinische Notfallversorgung erhielten. Dem Arbeitsministerium zufolge haben Asylbewerber, die auf ihre Anerkennung warten, Anspruch auf medizinische Behandlung, unter anderem auf Medikamente oder Verbandsmaterial, um Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Sobald Asylbewerber als Flüchtlinge oder als asylberechtigt anerkannt werden, fallen sie unter die jeweiligen Bestimmungen des deutschen Krankenversicherungssystems.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 18. Juli entschied das Verfassungsgericht, dass Sozialleistungen für Asylbewerber denen entsprechen müssten, die Bürgern oder Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigungen zustehen. Das Urteil folgte auf den Selbstmord eines iranischen Asylbewerbers im März in einer Unterkunft in Würzburg (Bayern). Nach der Selbsttötung kam es zu Demonstrationen iranischer Asylbewerber in der Stadt, an denen auch andere Flüchtlinge oder Sympathisanten teilnahmen. Sie brachten ihre Bedenken hinsichtlich des langen Asylbewerbungsprozesses ausdrückten, der ihre Unsicherheit verstärkte, zum Ausdruck. Sie verlangten, der Staat solle sie als „politische Flüchtlinge“ anerkennen und die Lebensbedingungen von Asylbewerbern verbessern. Die Proteste dauerten mehr als 150 Tage an, einschließlich eines 50-tägigen Hungerstreiks. Im Juni nähten sich einige der Demonstranten aus Unzufriedenheit über die ausbleibende Reaktion die Münder zu. Das Würzburger und das Münchner Verwaltungsgericht lehnten die Bemühungen der Stadt ab, die Demonstrationen aufzulösen. In anderen Städten kam es zu ähnlichen Protesten, unter anderem in den bayerischen Städten Bamberg, Nürnberg, Passau und Regensburg.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Nachhaltige Lösungen</span>: Der Staat akzeptierte Flüchtlinge aus Drittstaaten zur Wiedereingliederung und erleichterte die Integration (auch die Einbürgerung), insbesondere von Flüchtlingen, deren Verfahren sich in die Länge zieht. Der Staat unterstützte die sichere und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimatländer.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Vorübergehender Schutz</span>: Im Berichtsjahr bewilligten die Behörden einer Reihe von Personen den subsidiären Schutzstatus. (Es handelt sich hierbei um Personen, die die Kriterien der Flüchtlingskonvention nicht erfüllen, aber aus anderen Gründen schutzbedürftig sind, beispielsweise weil sie in ihrem Heimatland die Todesstrafe, Folter oder Gefahren in Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten fürchten müssen.)</p>
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<p><strong>Staatenlose</strong></p>
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<p>Die Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch Geburt übertragen, wenn ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Allerdings können Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit auch basierend auf ihrer Geburt in Deutschland erwerben, wenn ein Elternteil bereits mindestens acht Jahre in Deutschland lebt oder seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ende 2011 lebten Statistiken des UNHCR zufolge 8.044 Staatenlose im Land. Im Allgemeinen hat die Regierung Gesetze und Maßnahmen umgesetzt, um Staatenlosen die Möglichkeit zu geben, die Einbürgerung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu beantragen. Flüchtlinge und Staatenlose können nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Die Vorlage ausreichender Nachweise und Unterlagen zum Nachweis der Staatenlosigkeit kann den Antragstellern jedoch Schwierigkeiten bereiten, da die Beweislast beim Antragsteller liegt. Im Allgemeinen schützte Deutschland staatenlose Personen vor der Abschiebung in das Land ihrer Herkunft oder ihres gewöhnlichen Wohnsitzes, wenn sie ihnen politische Verfolgung droht.</p>
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<p>Nach drei Monaten Wartezeit in Vietnam kehrten die abgeschobenen Mitglieder der Familie Nguyen nach Niedersachsen zurück und die Familie war wieder vereint. Im November 2011 wurde die Familie von der Polizei inhaftiert, zum Flugplatz gebracht und ausgewiesen. Vor ihrer Abschiebung hatte sie 19 Jahre in Deutschland gelebt. Erst nach vielfacher Kritik und Protesten von Flüchtlingsorganisationen und Kirchen erlaubte das niedersächsische Innenministerium die Wiedereinreise der Familie aus Vietnam.</p>
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<p><strong>Abschnitt 3: Achtung von politischen Rechten: Das Recht der Bürger auf Herbeiführung eines Regierungswechsels</strong></p>
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<p>Die Verfassung gibt Bürgern das Recht, auf friedliche Weise einen Regierungswechsel herbeizuführen, und die Bürger machten von diesem Recht in der Praxis in regelmäßigen Abständen durch freie, faire und allgemeine Wahlen Gebrauch.</p>
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<p><strong>Wahlen und politische Teilhabe</strong></p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Jüngste Wahlen:</span> 2009 fanden in Deutschland Parlamentswahlen statt, die Beobachter als frei und fair bezeichneten.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Politische Parteien</span>: Die politischen Parteien waren im Berichtszeitraum im Allgemeinen ohne Einschränkungen oder Einmischung von außen tätig, es sei denn, sie wurden als verfassungsfeindlich eingestuft. Wenn die Bundesbehörden eine solche Bedrohung wahrnehmen, können sie beim Verfassungsgericht ein Parteiverbot beantragen. Insgesamt untersagten die Behörden 31 Splitterparteien die Teilnahme an den Bundestagswahlen 2009. Ein Bericht über die Bundestagswahlen, der 2009 vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) veröffentlicht wurde, kritisierte einige Bestimmungen des Gesetzes für die Zulassung neuer Parteien, da im Bundeswahlausschuss, der über die Zulassung entscheidet, ein Interessenkonflikt bestehen könnte. Außerdem wurde das Fehlen einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidungen des Ausschusses bemängelt. Das Bundesministerium des Innern hat auf die Erkenntnisse des Berichts reagiert und, laut Bundesregierung, inzwischen die im OSZE/ODIHR-Bericht hervorgehobenen gesetzlichen Bestimmungen korrigiert.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Teilhabe von Frauen und Minderheiten</span>: Die Bundeskanzlerin und fünf von 16 Kabinettsmitgliedern waren Frauen. Dem Bundestag, der 620 Sitze hatte, gehörten 204 Frauen an. Fünf der 16 Richter am Bundesverfassungsgericht waren Frauen. Es gab keine offiziellen Angaben über Minderheiten in Führungspositionen.</p>
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<p><strong>Abschnitt 4: Korruption und mangelnde Transparenz im Staat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Gesetz sieht für Beamtenkorruption Strafen vor, und der Staat setzte diese Gesetze im Allgemeinen wirksam um. Die meisten Landesregierungen und Kommunalbehörden haben Kontaktstellen für Informanten und Bestimmungen für den turnusmäßigen Personalwechsel in Bereichen, die anfällig für Korruption sind. Regierungsvertreter dürfen in Verbindung mit ihrem Amt keine Geschenke annehmen. Für die Bestechung von Beamten und für Preisabsprachen von Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sind hohe Strafen vorgesehen.</p>
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<p>Die Bundestagsabgeordneten unterliegen gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte. Für die Ermittlung in Korruptionsfällen sind im Allgemeinen die Landesstaatsanwälte zuständig. Der Verhaltenskodex der Abgeordneten schreibt vor, dass Nebenbeschäftigungen und -einkünfte über 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr offengelegt werden müssen. Es gibt keine gesonderte Einrichtung, die diese Offenlegung überwacht oder überprüft. Die Öffentlichkeit kann die Offenlegung über die Website des Bundestags neben den Lebensläufen der Abgeordneten und im offiziellen Handbuch des Bundestags einsehen. Sanktionen für die Nichteinhaltung bestehen in einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zur Hälfte des Jahresgehalts eines Abgeordneten.</p>
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<p>Das Bundesrecht sieht öffentlichen Zugang zu Regierungsinformationen vor, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen, und die Gebühren sind hoch und im Voraus zu entrichten. In elf Bundesländern gibt es Gesetze über Informationsfreiheit, die auch Rechtsmittel vorsehen. Die bei der Nachfrage nach Informationen anfallende Gebühr kann bis zu 500 Euro betragen.</p>
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<p><strong>Abschnitt 5: Haltung der Regierung zu Untersuchungen von angeblichen Menschenrechtsverletzungen durch internationale Gremien oder Nichtregierungsorganisationen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppen unterlag im Allgemeinen weder bei ihren Nachforschungen noch bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse staatlichen Einschränkungen. Regierungsvertreter waren im Allgemeinen kooperativ und ihren Ansichten gegenüber aufgeschlossen.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Für Menschenrechte zuständige Regierungsinstitutionen</span>: Die Gerichte waren die wichtigste Ressource für Einzelpersonen, die um den Schutz der einzelnen Menschenrechte ersuchten. Zusätzlich zu den Gerichten verfügt das Land über ein breites Spektrum an staatlichen Gremien und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Menschenrechte. Die Bürger können bei Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten Beschwerden einlegen. Diese Kontaktstellen werden meist als Ombudspersonen bezeichnet.</p>
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<p><strong>Abschnitt 6: Diskriminierung, Misshandlung durch die Gesellschaft, Menschenhandel</strong></p>
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<p>Die Verfassung und die Gesetze verbieten die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft, Sprache, Heimatland und Herkunft, Glaube, religiöser oder politischer Überzeugung, Behinderung, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität oder der gesellschaftlichen Stellung. Die Behörden haben in den meisten dieser Bereiche eine starke Umsetzungsbilanz, erkennen aber auch an, dass in einigen Bereichen noch mehr getan werden muss, beispielsweise bei der Durchsetzung von Gesetzen, die die Diskriminierung Behinderter verbieten.</p>
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<p><strong>Frauen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline">Vergewaltigung und häusliche Gewalt:</span> Vergewaltigung ist laut Gesetz eine Straftat; darunter fällt auch die Vergewaltigung in der Ehe. Das Gesetz sieht hierfür ein Strafmaß von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Staat setzte das Gesetz wirksam durch. 2011 gab es laut bundesweiter Polizeistatistik 7.539 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Die Bundesregierung unterstützte zusammen mit den Bundesländern und Nichtregierungsorganisationen zahlreiche Projekte, die sich mit Gewalt gegen Frauen auseinandersetzten, um Gewalt zu verhindern und Opfern einen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung und Rechtshilfe zu ermöglichen.</p>
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<p>Gewalt gegen Frauen ist gesetzlich verboten, Misshandlung in der Ehe eingeschlossen. Tätern kann vorübergehend ohne Gerichtsbeschluss der Zugang zum Haushalt verwehrt werden, es kann eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirkt werden, und sie können in schweren Fällen wegen Vergewaltigung oder Misshandlung angeklagt und zu Schmerzensgeld verurteilt werden. Die Höhe der Strafe hing vom jeweiligen Fall ab. Der Staat setzte das Gesetz zwar durch; dennoch gingen die Behörden davon aus, dass Gewalt gegen Frauen weit verbreitet war.</p>
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<p>Opferhilfeverbände schätzten, dass 20 bis 25 Prozent aller Frauen zu einem Zeitpunkt ihres Lebens Opfer physischer oder sexueller Gewalt waren. 2010 gab es etwa 346 Frauenhäuser und 18 Zufluchtswohnungen oder Notfallzentren für Frauen sowie ein breites Netz an Telefonhotlines. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zufolge suchen jährlich etwa 400.000 Frauen Zuflucht vor Missbrauchssituationen. Viele Nichtregierungsorganisationen bieten auf lokaler Ebene Telefonhotlines, Unterstützung, Beratung und Unterkünfte an.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Schädliche traditionelle Praktiken</span>: Zwangsehen sind illegal und ungültig und können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Es gab zwar keine verlässlichen Angaben über die Zahl der Zwangsehen im Land, Beweismaterial deutet jedoch darauf hin, dass das Problem in der muslimischen Gemeinschaft weiter verbreitet war als in der Bevölkerung im Allgemeinen. Zwangsehen zogen Berichten zufolge oft Gewalt nach sich. Unter den Opfern waren Frauen und gelegentlich auch Männer, deren Familien für sie einen Ehepartner aus dem Ausland nach Deutschland brachten. Außerdem schickten einige Familien Frauen in andere Länder, um sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten.</p>
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<p>Es lagen auch Berichte über Ehrenmorde vor. Einer im August vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Studie zufolge beläuft sich die Zahl der Ehrenmorde auf etwa 12 pro Jahr. Allerdings gab es in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 15 Ehrenmorde. Im August wurde eine 26-jährige Frau in Neuss von ihrem Ehemann in der Wohnung der Familie erschossen. Grund war angeblich ihre Absicht, nach mehrfacher angezeigter Misshandlung die Trennung zu beantragen. Der 35-jährige Ehemann tötete auch die gemeinsame achtjährige Tochter und den vierjährigen Sohn. Danach floh er über die Türkei nach Nordirak zu seiner Mutter. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen ihn aufgrund von Informationen seiner Verwandten in Neuss kurz darauf fest.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Sexuelle Belästigung</span>: Die sexuelle Belästigung von Frauen war ein anerkanntes Problem. Sie ist laut Gesetz verboten und Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor sexueller Belästigung schützen. Gegen die Täter können verschiedene Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, darunter ihre Entlassung. Das Versäumnis eines Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten vor sexueller Belästigung zu ergreifen, wird rechtlich als Vertragsverletzung eingestuft. Betroffene Arbeitnehmer haben das Recht auf bezahlten Urlaub, bis der Arbeitgeber den Missstand beseitigt hat. Die Presse berichtete über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen, Statistiken lagen jedoch nicht vor. Gewerkschaften, Kirchen, Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen boten eine Reihe von Unterstützungsprogrammen für betroffene Frauen an und finanzierten Seminare und Kurse, um sexueller Belästigung vorzubeugen.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Reproduktive Rechte</span>: Paare und Einzelpersonen haben das Recht, frei und in Eigenverantwortung zu entscheiden, in welchem zeitlichen Abstand und wie viele Kinder sie bekommen möchten und sich Zugang zu Informationen und Mitteln zu verschaffen, um dieses Recht frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt auszuüben. Der Zugang zu Verhütungsmitteln, sachkundiger Betreuung von Geburten, Betreuung vor der Geburt, Geburtshilfe und Versorgung der Mutter nach der Geburt war einfach.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Diskriminierung</span>: Frauen und Männer sind laut Verfassung gleichberechtigt. Das Gesetz sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Frauen waren in hoch bezahlten Managementpositionen unter- und in einigen Niedriglohnbeschäftigungen überrepräsentiert. Das Statistische Bundesamt berichtete, dass der Stundenlohn von Männern laut einer Studie aus dem Jahr 2010 22 Prozent über dem von Frauen lag. Die Studie zeigte auch, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen mit dem Alter zunimmt. Einige Beobachter führten den Unterschied teilweise auf die Tendenz von Frauen zurück, Teilzeit zu arbeiten, wodurch sie nach der Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung geringere Karrierechancen hätten.</p>
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<p><strong>Kinder</strong></p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Geburtsanzeigen</span>: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in der Regel durch die Eltern übertragen. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch Geburt in Deutschland erworben werden, wenn ein Elternteil bereits seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt oder seit mindestens drei Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzt. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird nicht anerkannt, und wer eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, muss sich im Alter von 23 Jahren für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Die Eltern oder der Vormund muss die Geburt eines neugeborenen Kindes anzeigen. Wenn die Behörden die Geburtsanzeige erhalten, wird diese im Allgemeinen zügig bearbeitet.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Misshandlung von Kindern</span>: Im Jahr 2011 sind 146 Kinder an den Folgen einer Misshandlung gestorben, 20 Prozent weniger als 2010.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Kinderheirat:</span> Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung beträgt 18 Jahre.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Sexueller Missbrauch von Kindern</span>: Das Strafmaß für Vergewaltigung – bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe – gilt auch für die Vergewaltigung von Kindern. Geschlechtsverkehr mit beiderseitigem Einverständnis ist in den meisten Fällen ab einem Alter von 14 Jahren legal. Eine Ausnahme besteht, wenn der ältere Partner älter als 18 Jahre ist und eine Zwangslage ausnutzt oder eine Entschädigung anbietet und der jüngere Partner unter 16 Jahre alt ist. Außerdem macht sich eine Person, die älter als 21 Jahre ist und Geschlechtsverkehr mit einer Person hat, die jünger als 16 Jahre ist, strafbar, wenn die ältere Person die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen <em>Selbstbestimmung ausnutzt“.</em></p>
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<p>2011 gab es laut Bundeskriminalamt 11.965 dokumentierte Fälle von sexueller Misshandlung, verglichen mit 11.867 im Jahr 2010. In 3.828 dieser Fälle waren Kinder unter 18 Jahren beteiligt, in 538 Fällen Kinder unter 14 Jahren. Der Besitz von Kinderpornografie ist laut Gesetz eine Straftat. Laut Gesetz wird bereits der Besitz oder der versuchte Erwerb von Material, das einen tatsächlichen oder realistischen Fall von Kinderpornografie darstellt, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet.</p>
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<p>Statistiken des BKA zufolge sank die Zahl der Fälle im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie von 2.687 im Jahr 2010 auf 2.376 im Jahr  2011. 2011 stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von Besitz und Erwerb von Kinderpornografie um 23,3 Prozent – von 3.160 Fällen im Jahr 2010 auf 3.896 im Jahr 2011. Einer Schätzung zufolge sind drei bis elf Prozent aller Prostituierten in Deutschland 16 Jahre oder jünger.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Vertriebene Kinder</span>: Einigen Beobachtern zufolge gibt es mehrere Tausend Straßenkinder. Die Behörden führten jedoch an, diese Schätzungen seien übertrieben und keine reale Darstellung des oft vorübergehenden Status obdachloser Kinder. Den Behörden zufolge waren diese Kinder oft vor Gewalt und Missbrauch im Elternhaus geflohen. Viele Straßenkinder verdienten sich ihren Lebensunterhalt durch Prostitution.</p>
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<p><span style="text-decoration: underline">Internationale Kindesentführungen</span>: Deutschland ist Mitglied des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Landesspezifische Informationen finden Sie hier: <a href="http://travel.state.gov/abduction/country/country_3781.html">http://travel.state.gov/abduction/country/country_3781.html</a>.</p>
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<p><strong>Antisemitismus</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die jüdische Bevölkerung wurde für das Jahr 2010 auf mehr als 200.000 Personen geschätzt. 2011 stellte ein von der Regierung ins Leben gerufenes Expertengremium zu Antisemitismus Aufklärungsdefizite in Bezug auf den Holocaust und weit verbreiteten Antisemitismus bei sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen und in einigen Bereichen der Medien fest.</p>
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<p>Von den 16.873 rechtsextremistisch motivierten Straftaten, die 2011 landesweit verzeichnet wurden, beschrieben die Behörden laut Jahresbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz für dieses Jahr 1.162 als antisemitisch. In 22 dieser Fälle wurde Gewalt angewandt. Diese Zahlen unterscheiden sich kaum von denen des Vorjahres, aber im Bericht wird festgestellt, dass die Zahl der Mitglieder in Skinhead- und Neonazigruppen zwischen 2010 und 2011 von 5.600 auf 6.000 gestiegen ist. Die Bundesbehörden gingen im Allgemeinen gegen die Personen vor, die sich antisemitische Straftaten zuschulden kommen ließen.</p>
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<p>Abgesehen von antisemitischen Äußerungen waren die am meisten verbreiteten antisemitischen Taten im Berichtsjahr Schändungen von jüdischen Friedhöfen oder anderen Gedenkstätten mit Schmierereien wie Hakenkreuzen oder antisemitischen Schriftzügen. 2011 wurden 33 derartige Schändungen erfasst. Die israelischen Medien berichteten beispielsweise Anfang September, dass Unbekannte sechs Grabsteine auf einem jüdischen Friedhof in Rostock geschändet hätten. Die Täter beschmierten die Grabsteine mit antisemitischen Sprüchen und Hakenkreuzen. Die Polizei erklärte, sie suche nach einem bestimmten Verdächtigen.</p>
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<p>Vor seiner Wahl im Februar äußerte sich der Vorsitzende der Piratenpartei in Heidenheim (Baden-Württemberg), Kevin Barth, auf Twitter antisemitisch über die „israelische Kackpolitik“ und sagte, er fände „den Juden an sich unsympathisch, weil er einen sinnlosen Krieg führt“. Barth entschuldigte sich und trat zurück, nachdem der Tweet bekannt wurde.</p>
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<p>Im Februar soll eine Gruppe von Fans bei einem Streit nach einem Spiel den israelischen Fußballspieler Itay Shechter (der für einen deutschen Fußballverein spielt) mit Nazigesten beleidigt und ihn als „Drecksjuden“ bezeichnet haben. Die Polizei wurde sofort gerufen und der Fanverband entschuldigte sich später für den Vorfall.</p>
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<p>Die meisten antisemitischen Taten wurden von Neonazis oder anderen rechtsextremistischen Gruppen oder Personen verübt. Das Magazin Der Spiegel zitierte offizielle Zahlen, die darauf hindeuten, dass 11 von 13 antisemitischen Gewaltverbrechen in der ersten Jahreshälfte von Rechtsextremen verübt wurden. Dessen ungeachtet stellte eine Expertengruppe zum Antisemitismus auch eine Zunahme antisemitischer Einstellungen unter muslimischen Jugendlichen fest.</p>
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<p>Am 28. August griff eine Gruppe Jugendlicher Rabbi Daniel Alter und seine siebenjährige Tochter auf offener Straße an. Alter, der wegen seiner Kippa als Jude erkennbar war, meinte, die Angreifer schienen Türken zu sein. Der Rabbi hatte einen gebrochenen Wangenknochen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Ende des Jahres hatten die Ermittlungen der Polizei noch nicht zu einer Verhaftung in dem Fall geführt. Am Wochenende, das auf den Vorfall folgte, kamen in Berlin mehrere Hundert bis Tausend Personen zu zwei Demonstrationen zusammen, bei denen viele – auch Nichtjuden – aus Protest die Kippa trugen.</p>
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<p><strong>Menschenhandel</strong></p>
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<p>Den Bericht über Menschenhandel des US-Außenministeriums finden Sie unter http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2012/06/19/landerberichte-zu-menschenhandel-2012-bundesrepublik-deutschland/.</p>
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<p><strong>Personen mit Behinderungen</strong></p>
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<p>Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen am Arbeitsplatz, im Bildungswesen, beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu anderen staatlichen Leistungen wie beispielsweise dem Zugang zu Flugverkehr und anderen Transportmitteln. Das entsprechende Gesetz führt Personen mit sensorischen oder intellektuellen Behinderungen nicht gesondert auf, aber es ist davon auszugehen, dass sie unter die anderen Kategorien fallen. Inwieweit die Regierung diese Bestimmungen wirksam umsetzte, war unter Nichtregierungsorganisationen streitig, und die Regierung hat Interesse daran bekundet, mehr über Methoden zur besseren Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen zu erfahren. Die etwa 500.000 Kinder mit Behinderungen in Deutschland besuchten die Schule. Einige Personen mit Behinderungen besuchten Sonderschulen. Regierungsvertreter argumentierten, dass diese Schulen oftmals besser ausgerüstet seien, um den Bedürfnissen dieser Schüler gerecht zu werden. Kritiker führten jedoch an, dass eine solche Trennung die vollständige Integration von Kindern mit Behinderungen in die Arbeitswelt und die Gesellschaft verhindere.</p>
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<p>Die Regierung förderte die Beschäftigung Behinderter durch eine Reihe von Maßnahmen. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Angestellten müssen mindestens fünf Prozent der Stellen mit Behinderten besetzen. Bei Missachtung fällt eine Geldbuße zwischen 100 Euro und 290 Euro pro Monat an. Der Nichtregierungsorganisation Sozialverband VdK Deutschland zufolge griff diese Regelung 2011 bei etwa 135.000 Unternehmen, 38.000 entschieden sich jedoch dazu, die Geldbuße zu zahlen. Seit September 2011 können Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, gemäß einem Abkommen zwischen der Deutschen Bahn und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutschlandweit alle Regionalzüge kostenfrei nutzen.</p>
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<p>Die Bundesregierung stellt den Bundesländern weiter jährlich 518,2 Millionen Euro für barrierefreie Gebäude zur Verfügung. Das Projekt soll bis 2019 laufen. Es gab weiterhin Bestrebungen, den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbessern.</p>
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<p>Die Bundesregierung ist per Gesetz verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu Kommunikationsnetzen zu ermöglichen, insbesondere auf Internetseiten der Verwaltung und zu offiziellen Formularen und Benachrichtigungen.</p>
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<p>Das Büro des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen ist der Hauptansprechpartner in der Regierung für alle Belange von Menschen mit Behinderungen und insbesondere für den Schutz der Rechte von Personen mit Behinderungen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung tragen ebenfalls Verantwortung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Überwachung der Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beauftragt.</p>
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<p><strong>Nationale/ethnische Minderheiten</strong></p>
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<p>Im ganzen Land gab es weiterhin Vorfälle, bei denen Ausländer oder Angehörige ethnischer Minderheiten belästigt oder geschlagen wurden. Den Berichten aus dem Berichtsjahr zufolge verzeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2011 16.873 (2010: 15.905) rechtsgerichtete „politisch motivierte Straftaten“ mit „extremistischem Hintergrund“. 828 wurden als gewaltsam eingestuft. (Das Bundeskriminalamt definiert „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) als Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ideologie, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Abstammung, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, den Eltern oder dem sozialem Status des Opfers verübt werden.) Im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz für das Jahr 2011 wurden außerdem 8.687 linksgerichtete Straftaten aufgelistet, 1.809 davon Gewaltverbrechen. Ausländer verübten 1.010 PMKs (26 Gewaltverbrechen). Die Zahl der politisch motivierten gewalttätigen Vorfälle stieg von 2.636 im Jahr 2010 auf 3.108 im Jahr 2011 – ein Anstieg von 17,9 Prozent.</p>
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<p>Am 12. März beleidigten zwei etwa 20 Jahre alte Neonazis eine Frau aus Togo und griffen sie und ihre sechsjährige Tochter vor einem Supermarkt in Rostock an. Motiv der Angreifer schienen die Hautfarbe und Herkunft der Opfer zu sein. Ein Zeuge, der versuchte zu helfen, wurde ebenfalls verletzt. Die Angreifer zeigten den verbotenen Hitlergruß, bezogen sich auf den Ku-Klux-Klan und sagten laut Berichten: „Wenn Hitler noch leben würde, wärt ihr nicht mehr hier.“ Als die Polizei eingriff, stellte sie fest, dass die Männer betrunken waren und nahm sie vorübergehend in Gewahrsam. Die Polizei ließ die Männer auf Kaution frei, aber am 16. März erließ die Staatsanwaltschaft von Dierkow Haftbefehl wegen Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gefährlicher Körperverletzung. Das Rostocker Amtsgericht verurteilte die beiden Angreifer im Oktober zu zwei Jahren beziehungsweise zehn Monaten auf Bewährung. Beide mussten außerdem 500 Euro Schmerzensgeld an die Frau und 1.000 Euro an den verletzten Zeugen zahlen.</p>
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<p>Am 9. Juni berichtete die türkische Zeitung Hürriyet, dass Stichproben des Beratungszentrums Basis und Woge ergaben, dass Türsteher in Nachtlokalen im Hamburger Bezirk St. Pauli 95 Prozent der Gäste mit dunklerer Hautfarbe oder ausländischem Aussehen abwiesen.</p>
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<p>Am 17. Oktober bedrohten und beleidigten 12 betrunkene Neonazis in Hoyerswerda (Sachsen) ein junges Paar vor seinem Wohnhaus, weil das Paar wiederholt ausländerfeindliche Nazipropaganda von den Straßen entfernt hatte. Nachdem die Polizei dem Paar mitgeteilt hatte, dass man es nicht schützen könne, halfen Sicherheitsbehörden den beiden, die Stadt zu verlassen. Ende des Jahres ermittelte die Polizei gegen elf Verdächtige in dem Fall.</p>
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<p>Während des Berichtsjahres erhoben Staatsanwälte wegen der Ermordung einer Polizistin und neun Personen türkischer oder griechischer Abstammung während eines Zeitraums von 13 Jahren Anklage gegen drei Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Die Behörden setzten die drei im Mai bis zur Klageerhebung auf freien Fuß. Am 8. November wurde Klage in 27 Fällen gegen die letzte Überlebende erhoben (die anderen Verdächtigen hatten Selbstmord begangen), unter anderem wegen Mord und Brandstiftung. Die Behörden klagten vier weitere Männer wegen Unterstützung der Terrorzelle an, unter anderem wegen der Bereitstellung von Waffen und falschen Identitäten. Fünf der Morde geschahen in Bayern. Im Juli richtete das Landesparlament in Bayern einen Untersuchungsausschuss ein, um die Morde sowie die Fehler und Fehleinschätzungen der bayerischen Polizei und Rechtsbehörden zu beurteilen. Als Folge der Erkenntnisse über die NSU genehmigte das Bundeskabinett im Januar die Einrichtung einer zentralen Datenbank mit gewalttätigen Neonazis und anderen, die zum Einsatz von Gewalt aufrufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Übergriffe in der Gesellschaft, Diskriminierung und Gewalttaten aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität</strong></p>
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<p>2010 verzeichnete die Regierung 164 Straftaten, die durch Vorurteile gegen lesbische, schwule, bi- und transsexuelle Menschen (LGBT) motiviert waren. Bei 45 dieser Straftaten handelte es sich um Gewaltverbrechen. Daten von Nichtregierungsorganisationen über die Misshandlung von LGBT wichen stark voneinander ab. Die Nichtregierungsorganisation Maneo berichtete für das Jahr 2010 landesweit von einem versuchten Mord, 60 Fällen von Körperverletzung oder versuchter Körperverletzung, 69 Diebstählen und zwei Fällen von Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung der Opfer. Die NRO Köln 19228 berichtete über einen Fall von Sachbeschädigung, drei Raubüberfälle, einen Diebstahl, einen Fall von Freiheitsentzug, einen Betrugsfall, sechs Fälle von Körperverletzung, davon vier Fälle schwerer Körperverletzung sowie sechs Fälle von Bedrohung. Die Nichtregierungsorganisation Europe berichtete über einen tätlichen Angriff auf eine transsexuelle Person durch eine Gruppe von Personen.</p>
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<p><strong>Andere Fälle von Gewalt oder Diskriminierung in der Gesellschaft</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gab Fälle gesellschaftlicher Diskriminierung von Personen mit HIV/AIDS. Die Regierung arbeitete mit Nichtregierungsorganisationen, religiösen Gruppen und der Wirtschaft zusammen, um die Öffentlichkeit über HIV/AIDS und über Prävention aufzuklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abschnitt 7: Arbeitnehmerrechte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<ol>
<li><strong>a.    </strong><strong>Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Grundgesetz, die Bundesgesetze und Verordnungen enthalten Bestimmungen, die das Recht von Arbeitnehmern garantieren, ohne übertriebene formelle Voraussetzungen oder vorherige Erlaubnis, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und diesen beizutreten. Alle Arbeitnehmer haben das Recht zu streiken. Ausgenommen sind Beamte (einschließlich Lehrer) und Personal in sensiblen oder wesentlichen Bereichen wie beispielsweise Angehörige der Streitkräfte. Die Verfassung und Gesetze hierzu schützen das Recht auf Tarifverhandlungen, und Vereinbarungen sind an das Gesetz gebunden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Diskriminierung von Gewerkschaften und andere Formen der Einmischung in Gewerkschaftsangelegenheiten durch Arbeitgeber sind laut Gesetz verboten und waren nicht verbreitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Regierung achtete im Allgemeinen das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Streik und das Recht auf Tarifverhandlungen. Arbeitnehmerorganisationen waren unabhängig von der Regierung und den politischen Parteien. Die Tarifverträge sind nur für Gewerkschaftsmitglieder und ihre jeweiligen Arbeitgeberverbände verbindlich, allerdings nutzen auch viele Arbeitgeber von nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern die Verträge, um einen Teil oder alle Beschäftigungsbedingungen ihrer Angestellten festzulegen. Mit Angestellten des öffentlichen Dienstes ausgehandelte Tarifverträge wurden üblicherweise mit einem Gesetz auch auf Beamte übertragen, dies galt aber nicht immer für alle Bestimmungen dieser Vereinbarungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>b.    </strong><strong>Verbot von Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verfassung und die Bundesgesetze verbieten alle Formen der Zwangsarbeit und Pflichtarbeit, und der Staat setzte diese Gesetze effektiv um. Es gab Berichte über Zwangsarbeit von Erwachsenen, hauptsächlich in  der Landwirtschaft, in Restaurants, Hotels und in Privathaushalten sowie auf Baustellen, wo Arbeitnehmer (oft illegale Einwanderer) ausgebeutet wurden. Die deutsche Regierung erfüllte die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel vollständig. Die Regierung identifizierte aktiv einen hohen Prozentsatz von Menschenhandelsopfern und setzte ihre Überwachung der Aktivitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels durch behördenübergreifende Mechanismen fort. Die Regierung stellte weiterhin finanzielle Unterstützung für Nichtregierungsorganisationen bereit, die im In- und Ausland Aufklärungsarbeit durch Internetseiten, Postkarten, Telefon-Hotlines, Broschüren und Vorträge leisteten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vergleichen Sie dazu den Bericht über Menschenhandel des US-Außenministeriums unter http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2012/06/19/landerberichte-zu-menschenhandel-2012-bundesrepublik-deutschland/.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>c.    </strong><strong>Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für Beschäftigung</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Gesetz schützt Kinder vor Ausbeutung am Arbeitsplatz, und der Staat setzte diese Gesetze durch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Gesetz verbietet die Erwerbstätigkeit von Kindern unter 15 Jahren, mit einigen Ausnahmen: 13- oder 14-Jährige dürfen bis zu drei Stunden täglich in der Landwirtschaft arbeiten oder bis zu zwei Stunden täglich Zeitungen austragen. 3- bis 14-Jährige dürfen an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, allerdings unter strengen Auflagen im Hinblick auf die Art der Aktivität, die Stundenzahl und die Tageszeit. Ausbeuterische Kinderarbeit ist kein ernsthaftes Problem, obwohl es Verstöße gab, hauptsächlich in kleinen Familienunternehmen wie Kneipen, Restaurants und Lebensmittelgeschäften. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzte dieses Gesetz durch das Amt für Arbeitsschutzverwaltung wirksam durch. Zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen zum Schutz von Menschenhandelsopfern initiierte die Bundesregierung 2011 einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li><strong>d.    </strong><strong>Zumutbare Arbeitsbedingungen</strong></li>
</ol>
<p><strong> </strong></p>
<p>In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit Dezember 2011 gibt es einen bindenden Mindestlohn für etwa vier Berufsgruppen im Bauhauptgewerbe, für die Elektrobranche, für Maler, Postdienstleistungen, die Entsorgungswirtschaft, große Wäschereien, den Pflegebereich, Sicherheitsdienstleistungen, besondere Bergbaudienstleistungen und Zeitarbeitsfirmen, also für etwa acht Prozent der arbeitenden Bevölkerung. Der Mindestlohn lag im Osten im Allgemeinen unter dem im Westen Deutschlands. In Ostdeutschland lagen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro pro Stunde für Sicherheitsdienste und 10,80 Euro pro Stunde für das Dachdeckerhandwerk und Gerüstbauer. Der Mindestlohn in Westdeutschland lag zwischen 7,65 Euro pro Stunde für Reinigungsdienste und 13,00 Euro pro Stunde für Baufacharbeiten. Offizielle soziale Indikatoren zu Armutsentwicklung und sozialer Ausgrenzung (Armutsindikatoren) zeigten an, dass Personen, deren Jahreseinkommen einschließlich staatlicher Transferleistungen weniger als 11.151 Euro betrug, einem Armutsrisiko ausgesetzt waren. Während 19,5 Prozent der Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern (mit Berlin) einem Armutsrisiko ausgesetzt waren, lag diese Zahl in den westdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) mit 12,9 Prozent wesentlich niedriger. Die Daten über das Einkommen wurden im Jahr 2008 erhoben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die meisten Mindestlohnsätze werden durch Tarifverträge festgelegt und sind gesetzlich durchsetzbar. Sektorenübergreifende Tarifverträge legten Löhne und Arbeitsbedingungen in den meisten Wirtschaftszweigen fest. Allerdings wichen Vereinbarungen auf Unternehmensebene häufig davon ab. Branchenweite Verträge mit mehreren Unternehmen galten unmittelbar für etwa 32 Prozent aller Unternehmen. Vereinbarungen auf Unternehmensebene betrafen vier Prozent, 40 Prozent der Unternehmen wurden von den jeweiligen Branchenvereinbarungen abgedeckt. 24 Prozent fielen unter keine dieser Kategorien. Ungefähr 65 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in den alten Bundesländern und ungefähr 51 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in den neuen Bundesländern wurden im Rahmen von Tarifverträgen bezahlt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Gesetz sieht die Gleichbehandlung von ausländischen Arbeitnehmern vor, die im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Bürger arbeiteten. Es gab jedoch einen gewissen Grad an Diskriminierung bei der Entlohnung. Zum Beispiel wurden ausländische Lehrer in einigen Schulen schlechter bezahlt als ihre deutschen Kollegen. Saisonarbeiter aus Osteuropa, die mit einer befristeten Arbeitserlaubnis ins Land kamen, erhielten oft niedrigere Löhne. In einigen Fällen wurden Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern zu den Gehältern eingestellt, die sie in ihren Herkunftsländern bekommen hätten, auch wenn dies weniger war, als ein deutscher Kollege verdient hätte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Verordnungen auf Bundesebene begrenzten die Arbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden, durch Tarifverträge können jedoch niedrigere Wochenarbeitszeiten vereinbart werden. Verträge, die direkt oder indirekt 80 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung betreffen, regelten die Wochenarbeitszeit. Laut der Europäischen Arbeitskräfteerhebung betrug die durchschnittliche Arbeitszeit eines Vollzeitangestellten 2011 bei Frauen 39,9 Stunden und bei Männern 41,1 Stunden. Mittagspausen waren üblich. Regelungen für Überstunden, Urlaub und die Bezahlung von Wochenendarbeit variierten je nach Tarifvertrag. Eine übermäßig hohe, festgelegte Zahl an Überstunden ist verboten. Die Arbeitnehmer werden durch Tarifverträge oder individuelle Verträge vor willkürlichen Anordnungen des Arbeitgebers geschützt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gibt umfangreiche Gesetze und Verordnungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz. Ein umfassendes Netz von Versicherungsträgern setzt die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die entsprechenden Stellen in den Bundesländern verschafften den Standards für Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz mithilfe eines Netzwerkes von Regierungsgremien, einschließlich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Geltung. Auf kommunaler Ebene waren Berufs- und Handelsverbände – selbstständige öffentliche Vereinigungen, in denen Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sitzen – für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Im Jahr 2010 waren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zufolge landesweit etwa 3.000 Fabrikinspektoren und 90 Ärzte mit der Einhaltung der Gesetze für Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz betraut. Die Zahl der Arbeitsunfälle stieg im Jahr 2010 um 7,3 Prozent auf 1.045.816 an. Die Zahl der Todesfälle am Arbeitsplatz stieg auf 674 (ein Anstieg von 8,4 Prozent). Das Modell der Mitbestimmung durch Gremien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärkt die Bundes- und Landesaufsicht der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://www.state.gov/documents/organization/204500.pdf">Country Reports on Human Rights Practices for 2012Germany</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Klimawandel und die Zukunft der Arktis</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 09:41:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AmerikaDienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umwelt/Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Arktischer Rat]]></category>
		<category><![CDATA[Außenminister Kerry]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Namensartikel von US-Außenminister John Kerry, der zunächst in der Huffington Post vom 14. Mai 2013 erschien. 1867 handelte Außenminister William Seward den Kauf von Alaska aus. Die Vereinigten Staaten erstreckten sich damit nun offiziell bis in die Arktis, und nicht nur unsere Landkarte, sondern auch unsere Landschaft, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft" src="https://encrypted-tbn2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQfn9bTYX2_0cUiATyIpz7EwfL6BBcpfVJf3ALq7h1wRYk7Tm38OA" alt="" width="188" height="240" />WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Namensartikel von US-Außenminister John Kerry, der zunächst in der Huffington Post vom 14. Mai 2013 erschien.</strong></p>
<p>1867 handelte Außenminister William Seward den Kauf von Alaska aus. Die Vereinigten Staaten erstreckten sich damit nun offiziell bis in die Arktis, und nicht nur unsere Landkarte, sondern auch unsere Landschaft, unsere Ressourcen und unsere Identität veränderten sich grundlegend.</p>
<p>Was Seward nicht vorhersehen konnte, war die Art und Weise, wie der Klimawandel 150 Jahre später die Arktis selbst drastisch verändern würde. Seine Nachfolger in unserer Regierung stellte das vor Herausforderungen und eröffnete ihnen Chancen, die sich auch vor zehn Jahren nur wenige hätten vorstellen können. Seward verhandelte über den Kauf eines Gebiets. Der Klimawandel verlangt von uns, dass wir über ganz neue Beziehungen und Reaktionen verhandeln, die unsere Wirtschaft, unsere Gesundheit, unsere Sicherheit und unsere Interessen als arktische Macht betreffen. Wenn ich zum diesjährigen Treffen des Arktischen Rats nach Kiruna in die nördlichste Stadt Schwedens reise, werden diese Gegebenheiten im Mittelpunkt der Gespräche stehen.</p>
<p>Die Erderwärmung führt zu erheblichen, rasanten Veränderungen im Ökosystem der Arktis mit weitreichenden Konsequenzen. Im September war die Eisdecke über dem Nordpolarmeer auf ein nie da gewesenes Minimum geschmolzen, sodass das Leben von Meeressäugetieren und der von ihnen abhängigen Meerespopulationen in Gefahr war. Eine schmelzende Eisdecke könnte der Region aber auch mehr Handel und Industrie bringen, einschließlich der Förderung von Öl, Gas und Mineralien vor der Küste. Neue arktische Schiffsrouten könnten die Transitzeit zwischen den pazifischen und atlantischen Häfen erheblich reduzieren.</p>
<p>All diese Veränderungen in der Arktis müssen die Art und Weise verändern, wie wir an die Region herangehen. Die neue Nationale Strategie für die Arktis (<em>National Strategy for the Arctic Region</em>) der Regierung Obama setzt den Schwerpunkt bei der Entwicklung der nationalen Infrastruktur unter sich verändernden Bedingungen in der Arktis, auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und auf mehr Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern. Wir konzentrieren uns auf die Gewährleistung einer sicheren, friedlichen und wohlhabenden Region.</p>
<p>Eines der nützlichsten Foren, mit denen die Vereinigten Staaten arbeiten, ist der Arktische Rat. Deshalb bin ich stolz als erst zweiter US-Außenminister an der halbjährlich stattfindenden Zusammenkunft teilzunehmen, in der die acht arktischen Anrainerstaaten über regionale Umwelt- und Wirtschaftsthemen sowie die Belange der einheimischen Bevölkerung sprechen. Ich werden diese Woche in Kiruna ein Abkommen zur Prävention und Reaktion auf arktische Meeresverschmutzung durch Öl unterzeichnen, das den Rahmen für die Zusammenarbeit im Falle einer Ölkatastrophe in der Arktis bietet. Genau wie bei den immensen Herausforderungen des Klimawandels müssen wir heute auf die Krisen von morgen vorbereitet sein.</p>
<p>Ab Mai 2015 werden die Vereinigten Staaten für zwei Jahre den Vorsitz des Arktischen Rats übernehmen. In diesen Zeitraum fällt auch der 150. Jahrestag des Erwerbs von Alaska. Es ist eine aufregende Chance für die Vereinigten Staaten, eine Führungsrolle in der Region zu übernehmen. Sie hätte zu keiner entscheidenderen Zeit kommen können.</p>
<p>Der Erwerb Alaskas durch Außenminister Seward war der erste Schritt der Vereinigten Staaten zu einer Führungsrolle in der Arktis. Nach 150 Jahren auf diesem Weg nehmen wir die Herausforderungen von heute mit der gleichen Entschlossenheit an.</p>
<p>Originaltext: <a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/article/2013/05/20130514147392.html#axzz2TLODfjf8">Kerry on Climate Change, Future of the Arctic</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Einfluss und Unabhängigkeit: die Rolle der Politik bei Entscheidungen des Obersten Bundesgerichts</title>
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		<pubDate>Tue, 14 May 2013 13:32:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AmerikaDienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[US-Gesellschaft/Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[US-Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Supreme Court]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir ein Kapitel von Suzanna Sherry aus dem Buch The Supreme Court – Equal Justice under the Law, das vom Büro für internationale Informationsprogramme des US-Außenministeriums herausgeben wurde. Die Essays in dieser Veröffentlichung zur Arbeitsweise des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten erschienen in überarbeiteter Fassung am 1. April 2013. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir ein Kapitel von Suzanna Sherry aus dem Buch <em><a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/publication/2013/01/20130131141731.html">The Supreme Court – Equal Justice under the Law</a></em>, das vom Büro für internationale Informationsprogramme des US-Außenministeriums herausgeben wurde.</strong><strong> Die Essays in dieser Veröffentlichung zur Arbeitsweise des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten erschienen in überarbeiteter Fassung am 1. April 2013.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Suzanna Sherry ist Herman-O.-Loewenstein-Professorin der Rechtswissenschaft an der Vanderbilt University Law School in Nashville (Tennessee). Sie ist Ko-Autorin von drei Büchern über Verfassungsrecht und Verfassungstheorie: Judgment Calls: <em>Separating Law From Politics in Constitutional Cases (2008), Desperately Seeking Certainty</em>: <em>The Misguided Quest for Constitutional Foundations</em> (2002), und <em>Beyond All Reason</em>: <em>The Radical Assault on Truth in American Law</em> (1997). Sie hat außerdem Dutzende von Artikeln verfasst und ist Ko-Autorin von drei Lehrbüchern.</strong></p>
<p><em> </em></p>
<div class="wp-caption alignleft" style="width: 304px"><img src="http://photos.state.gov/libraries/america/3239/2013_Week_3/02192013_Clinton-Breyer-AP9405160376_300.jpg" alt="" width="294" height="300" /><p class="wp-caption-text">Präsident Bill Clinton und sein Kandidat für den Supreme Court, Stephen Breyer, 1994 im Weißen Haus. Breyer ist einer der liberaleren Richter am Supreme Court.</p></div>
<p><em>Sherry spricht die Befürchtung an, die politische Überzeugung eines Richters könne seine Entscheidungen beeinflussen. Sie kommt zu dem Schluss, dass diese Befürchtungen stark überbewertet werden. Viele Faktoren persönlicher und institutioneller Art wiegen bei der Begründung der Entscheidung eines Richters stärker als seine politischen Neigungen.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Vor fast 200 Jahren schrieb der berühmte Beobachter des Lebens und der Bräuche in den Vereinigten Staaten, Alexis die Tocqueville: „Es gibt kaum eine politische Frage in den Vereinigten Staaten, die nicht früher oder später zu einer gerichtlichen Frage wird.“ Diese Aussage gilt auch heute noch und stellt die amerikanischen Gerichte vor ein besonderes Dilemma. Wie können Richter Probleme lösen, die eher politischer als rechtlicher Natur sind? Die Antwort liegt in der Struktur der Judikative und dem Entscheidungsfindungsverfahren, nach dem Richter vorgehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anders als die Richter in vielen anderen Ländern werden amerikanische Richter aus den Reihen der Rechtsanwälte ausgewählt und ohne spezielle Ausbildung auf die Richterbank gesetzt. Nicht einmal die Richter des Obersten Bundesgerichts (<em>Supreme Court</em>), erhalten über die juristische Ausbildung hinaus, die jeder Rechtsanwalt in den Vereinigten Staaten erhält, eine besondere Ausbildung. Manche von ihnen haben allerdings bereits Erfahrung an anderen Gerichten gesammelt. Studenten der Rechtswissenschaft (einschließlich zukünftiger Richter am Obersten Bundesgericht) können sich zwar für einen Schwerpunkt in bestimmten Bereichen &#8211; wie Arbeitsrecht oder Kartellrecht – entscheiden, aber es gibt keine Kurse die sie auf eine Laufbahn als Richter vorbereiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Richter des Supreme Court beginnen ihre berufliche Laufbahn also als Rechtsanwälte. Ihr Werdegang, ihre politischen Vorlieben und intellektuellen Neigungen sind theoretisch ebenso vielfältig wie die jeder anderen Gruppe von Rechtsanwälten. Diese Vielfalt am Supreme Court, insbesondere die politische Vielfalt – wird durch das Auswahlverfahren für Richter etwas eingeschränkt: Jeder einzelne muss vom Präsidenten nominiert und von einer Mehrheit im Senat bestätigt werden. Wenn sie einmal ernannt sind, bleiben die Richter bis zu ihrem Tod oder bis sie sich entscheiden, in Rente zu gehen, am Supreme Court. Es gibt keine festen Amtszeiten und keine zwingenden Vorschriften zum Pensionsalter. Vakanzen treten am Obersten Bundesgericht daher eher sporadisch und unvorhersehbar auf, und die politischen Ansichten eines bestimmten Richters hängen von der politischen Landschaft zur Zeit seiner Ernennung ab. Ein beliebter Präsident, dessen Partei die Mehrheit im Senat hält, wird wahrscheinlich ganz andere Entscheidungen treffen, als ein schwacher Präsident der mit einem Senat konfrontiert ist, in dem die Oppositionspartei die Mehrheit hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Gericht wird zu jeder Zeit aus Richtern zusammengesetzt sein, die von unterschiedlichen Präsidenten ernannt und von einem jeweils unterschiedlich besetzten Senat bestätigt wurden. Als das Gericht seine Sitzungsperiode im Oktober 2012 begann, amtierten beispielsweise neun von fünf unterschiedlichen Präsidenten ernannte Richter &#8211; drei wurden von Republikanern und zwei von Demokraten ernannt. Die Vielfalt politischer Ansichten am Gericht und die periodische Ernennung neuer Richter gewährleistet, dass keine politische Gruppierung über längere Zeit dominiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Abgesehen von den Meinungsunterschieden teilen die Richter ihr Bekenntnis zur Wahrung der Verfassung. Ihre Treue diesem Ziel gegenüber macht die Vereinigten Staaten zu einem Land, indem die Rechtsstaatlichkeit regiert und nicht die Meinung einzelner. Die Richter sehen sich bei der Auslegung und Anwendung der Verfassung und Gesetze nicht als platonische Wächter, die versuchen, eine unvollkommene Gesellschaft zu regieren, sondern vielmehr als getreue Mittler des Rechts selbst. Der Supreme Court kann politische Fragen entscheiden und tut das auch, aber unter Verwendung der gleichen rechtlichen Instrumente, die er auf jede andere rechtliche Frage anwendet. Andernfalls könnte das Gericht seine eigene Rechtmäßigkeit gefährden: In der Öffentlichkeit wäre es dann womöglich nicht als eine Institution angesehen, die besonderen Respekt verdient.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Persönliche und politische Meinungen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nichtsdestoweniger haben Richter durchaus persönliche Ansichten. Sie werden in einem politischen Verfahren ernannt. Beobachter müssen sich natürlich fragen, wie schwer die politische Meinung der Richter wiegt. Einige Forscher argumentieren, dass die politischen Präferenzen der Richter eine große Rolle spielen und im Grunde ihre Entscheidungen in vielen Fällen vorgeben. Sie weisen auf die Tatsache hin, dass Richter, die von konservativen Präsidenten ernannt werden, auch dazu neigen, konservativ abzustimmen, und dass die von liberalen Präsidenten ernannten eher gegenteilig abstimmen. Die Streitigkeiten über die jüngsten Nominierungen von Richtern deuten zweifellos darauf hin, dass viele die politischen Ansichten eines Richters als wichtigen Faktor bei der juristischen Entscheidungsfindung betrachten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber wir sollten nicht so schnell zu dem Schluss gelangen, dass Richter am Obersten Bundesgericht, ebenso wie Politiker, lediglich versuchen, ihre eigenen politischen Präferenzen umzusetzen. Eine Reihe von Faktoren verkomplizieren die Analyse. Zunächst ist es schwierig, die politischen Präferenzen eines Richters oder einer Richterin von seiner oder ihrer Rechtsphilosophie zu trennen. Einige Richter sind der Meinung, die Verfassung müsse nach ihrer Bedeutung zu der Zeit ausgelegt werden, als sie verabschiedet wurde oder dass Gesetze rein nach ihrem Wortlaut ausgelegt werden sollten. Andere meinen, die Bedeutung der Verfassung könne sich im Laufe der Zeit ändern oder dass Belegmaterial rund um die Verabschiedung eines Gesetzes für die Auslegung nützlich sein kann.</p>
<div class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><img src="http://photos.state.gov/libraries/america/3239/2013_Week_3/02192013_Sherry_Brennan_AP560929065_300.jpg" alt="" width="300" height="221" /><p class="wp-caption-text">Der republikanische Präsident Dwight Eisenhower (links) wählte William J. Brennan für den Supreme Court aus. Brennan wurde zu einem der liberalsten Richter des 20. Jahrhunderts.</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einige Richter sind äußerst zögerlich, Gesetze zu kippen, die von den Gesetzgebern der Bundesstaaten oder des Bundes verabschiedet wurden, andere sehen die gewissenhafte Überwachung der Legislative als wesentlichen Teil ihrer Rolle als Hüter der Verfassung an. Ein Richter, der meint, die Verfassung nach ihrer ursprünglichen Bedeutung auslegen zu müssen und zögert, Gesetze für unwirksam zu erklären, wird der Klage Einzelner, verschiedene Gesetze verstießen gegen ihre verfassungsmäßigen Rechte, wahrscheinlich eher wenig Wohlwollen entgegenbringen. Wenn dieser Richter dann auch noch politisch konservativ ist, könnten wir sein fehlendes Wohlwollen irrtümlicherweise auf seine politische Einstellung statt auf seine Rechtsphilosophie zurückführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die persönlichen Erfahrungen und der Werdegang eines Richters oder einer Richterin können ebenfalls beeinflussen, wie er oder sie einen Fall angeht – allerdings nicht immer auf vorhersehbare Weise. Ein Richter, der in armen Verhältnissen aufgewachsen ist, kann Mitgefühl mit Armen empfinden oder aber stattdessen überzeugt sein, dass die eigene Fähigkeit, die Schwierigkeiten der Armut zu überwinden, zeige, dass arme Menschen selbst Verantwortung für ihre Situation übernehmen sollten. Ein Richter mit persönlichen Erfahrungen mit Konzernen, dem Militär oder staatlichen Behörden (um nur einige Beispiele zu nennen), kann über ein tiefer gründendes Verständnis für die Stärken und Schwächen dieser Einrichtungen verfügen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Letztendlich scheint die Folgerung, die Politik eines Richters oder einer Richterin sei der einzige (oder hauptsächliche) Einfluss auf seine oder ihre Entscheidungen, schwer zu untermauern. Es gibt einfach zu viele Fälle, in denen Richter die Präsidenten überraschen, die sie ernannt haben, entgegen ihrer eigenen politischen Ansichten abstimmen oder Richtern beipflichten, die von einem Präsidenten einer anderen Partei ernannt wurden. Zwei der bekanntesten liberalen Richter des 20. Jahrhunderts, der Präsident des Obersten Bundesgerichts, Earl Warren, und Richter William Brennan, wurden vom republikanischen Präsidenten Dwight Eisenhower ernannt – und Warren wurden von einem Senat bestätigt, in dem die Republikaner die Mehrheit hatten. Zwischen einem Viertel und einem Drittel der Fälle werden am Supreme Court einstimmig entschieden; alle Richter sind sich unabhängig von ihrer politischen Meinung einig. Eine Studie gelangt zu dem Schluss, dass die Richter in fast der Hälfte der nicht einstimmig entschiedenen Fälle nicht so abstimmen, wie man es angesichts ihrer politischen Meinung erwarten würde. Zudem sind einige wesentliche rechtliche Fragen nicht politisch nicht berechenbar: Die „konservative“ oder „liberale“ Position ist bei Fällen, in denen es beispielsweise um verfassungsmäßige Rechte oder komplexe Ausführungsbestimmungen geht, die im Konflikt zueinander stehen, nicht immer eindeutig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Andere Faktoren der Entscheidungsfindung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auch die Struktur und Funktionsweise der Justiz wirkt der Neigung einzelner Richter, eigene politische Präferenzen durchzusetzen, entgegen. Der wichtigste Faktor ist, dass das Gericht sich öffentlich erklären und seine Entscheidungen rechtfertigen muss: Jeder Fall wird von einer oder mehreren schriftlichen Stellungnahmen begleitet, mit der die Entscheidung des Gerichts begründet wird. Diese Stellungnahmen sind für jeden einsehbar, der sie lesen will. Sie werden in der Presse (und im Internet) breit diskutiert und sind oft Gegenstand sorgfältiger kritischer Abhandlungen anderer Rechtsanwälte, Richter und Wissenschaftler. Diese Transparenz stellt sicher, dass die Richter das Recht nicht willkürlich beugen können. Ihr Ermessen wird durch den Druck der öffentlicher Meinung eingeschränkt. Jeder Richter, der nicht als Dummkopf oder Lump dastehen will, wird sich bemühen, überzeugende Stellungnahmen zu verfassen, die die Vernunft seiner Schlussfolgerungen zeigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch die Beratung spielt eine Rolle bei der Mäßigung des Einflusses der Politik auf die Entscheidungsfindung der Richterinnen und Richter. Vor einer Entscheidung liest jeder Richter die Schriftsätze der Parteien, hört sich bei der mündlichen Verhandlung die Ausführungen der Rechtsanwälte der Parteien an (stellt oft auch Fragen) und bespricht sich mit den anderen Richtern. Die Richter können die Fälle auch mit ihren Rechtsreferendaren besprechen, die ihren Abschluss in Rechtswissenschaft erst vor kurzem gemacht haben und einen etwas anderen Blickwinkel mitbringen. Nach einer ersten Abstimmung in dem Fall tauschen die Richter die Entwürfe ihrer Stellungnahmen aus. Während dieses langen Beratungsprozesses bleiben die Richter für andere Meinungen offen, und es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Richterin oder ein Richter ihre oder seine Meinung zu einem Fall ändert. Weil die Richter, die Rechtsanwälte, die Parteien und die Rechtsreferendare eine breite Palette an politischen Ansichten vertreten, hilft dieses Verfahren den Richtern, sich stärker auf die rechtlichen als die politischen Faktoren zu konzentrieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schließlich schränkt auch das Konzept des <em>stare decisis</em> oder das Festhalten an Entscheidungen in früheren Fällen das Ermessen des Gerichts ein. Abgesehen von außergewöhnlichen Umständen wird das Oberste Bundesgericht dem Präzedenzfall folgen – den Fällen, die es bereits entschieden hat. Auch Richter, die mit dem Präzedenzfall nicht einer Meinung sind, (einschließlich derer, die eine abweichende Meinung hatten, als der Fall entschieden wurde), fühlen sich bei späteren Fälle fast immer daran gebunden. Wenn sich die Entscheidungen zu einem bestimmten Fall im Laufe der Zeit häufen, kann das Gericht seine Grundsätze klarstellen oder modifizieren, aber die früheren Präzedenzfälle bilden den Ausgangspunkt. Die Geschichte ist voll von Beispielen neu gewählter Präsidenten, die versprechen, bestimmte Präzedenzfälle des Obersten Bundesgerichts zu ändern, aber dann trotz der Nominierung neuer Richter scheitern. <em>Stare decisis</em> gewährleistet, dass grundsätzliche Veränderungen eher graduell vonstatten gehen als abrupt, und dass es eher unwahrscheinlich ist, dass fest verankerte Entscheidungen gekippt werden. Diese graduelle Entwicklung von Grundsätzen fördert die Stabilität und Vorhersagbarkeit, die in einem rechtsstaatlichen Land beide erforderlich sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Natürlich ist kein System perfekt. In einer geringen Anzahl von Fällen scheint eine wahrscheinliche Erklärung für die Abstimmung eines Richters dessen eigene politische Meinung zu sein. Diese Fälle sind oft die kontroversesten und gehen üblicherweise mit politischen Debatten einher, die das Land entlang der politischen Linien spalten. Es ist nicht überraschend, dass die Richter ebenso gespalten sind. Die Existenz solcher Fälle sollte uns jedoch nicht zu der Schlussfolgerung verleiten, dass Politik in den meisten Gerichtsfällen ein dominanter Faktor ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Viele Faktoren beeinflussen die Entscheidungen des Supreme Court. Die politischen Ansichten der Richter spielen nur eine geringfügige Rolle. Wenn es anders wäre, könnte das Gericht seine Funktion als unabhängige Kontrollinstanz der politischen Gewalten weniger gut ausüben, die Rechte von Einzelnen weniger gut schützen, und es wäre seiner Legitimität weniger sicher. Die Öffentlichkeit hätte weniger Vertrauen in ein Gericht, das lediglich als weiteres politisches Gremium wahrgenommen wird, denn als unabhängiger rechtlicher Entscheidungsträger. Die Richter am Obersten Bundesgericht (und andere Richter) wissen das, und sie schützen den Ruf des Supreme Court, indem sie die Rolle der Politik bei ihren eigenen Entscheidungen gering halten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die in diesem Artikel vertretene Meinung spiegelt nicht unbedingt die Ansichten oder die Politik der US-Regierung wider.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/publication/2013/02/20130206142159.html#axzz2RpgFN1Xz">Influence and Independence: Politics in Supreme Court Decisions</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Besuch von Präsident Obama in Deutschland</title>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 15:25:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[USA-Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[US-Präsident Obama]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir die Ankündigung des Büros des Pressesprechers des Weißen Hauses vom 10. Mai 2013 zum geplanten Besuch von US-Präsident Obama in Großbritannien und Deutschland. &#160; Präsident Obama und die First Lady freuen sich auf die Reise nach Großbritannien und Deutschland vom 17. – 19. Juni.  In beiden Ländern wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" src="http://germany.usembassy.de/photos/2011/obama-merkel-wh-gov.jpg" alt="" width="600" height="468" /></p>
<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir die Ankündigung des Büros des Pressesprechers des Weißen Hauses vom 10. Mai 2013 zum geplanten Besuch von US-Präsident Obama in Großbritannien und Deutschland.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Präsident Obama und die First Lady freuen sich auf die Reise nach Großbritannien und Deutschland vom 17. – 19. Juni.  In beiden Ländern wird der Präsident die Bedeutung bekräftigen, die wir den transatlantischen Beziehungen beimessen. Darüber hinaus wird er Gespräche über gemeinsame Herausforderungen im Bereich der Sicherheit und über die Weltwirtschaft führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Reise des Präsidenten wird in Belfast beginnen, wo er mit den Bürgern Nordirlands zusammenkommen und die schwierige Arbeit, den Dialog und die institutionelle Entwicklung hervorheben wird, die gemeinsam unternommen wurden.  Anschließend wird der Präsident am G8-Gipfel in Lough Erne (Nordirland) teilnehmen, der von Premierminister Cameron vom 17. – 18. Juni ausgerichtet wird.  Der Gipfel und Treffen in diesem Zusammenhang bieten dem Präsidenten und seinen Amtskollegen die Gelegenheit, drängende wirtschaftliche, politische und sicherheitspolitische Herausforderungen überall auf der Welt anzusprechen und Handel sowie größere Transparenz unter den G8-Mitgliedern und den Entwicklungsländern zu fördern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach dem G8-Gipfel wird der Präsident auf Einladung von Bundeskanzlerin Merkel zu einem offiziellen Staatsbesuch nach Berlin (Deutschland) reisen, um die starken Bande zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland, unserem wichtigen Verbündeten und Wirtschaftspartner, zu bekräftigen.  Der Präsident freut sich auf Treffen mit der Kanzlerin und Bundespräsident Gauck, um eine Reihe von bilateralen und globalen Fragen zu erörtern, darunter auch die Möglichkeiten für eine weitere Vertiefung der transatlantischen Beziehungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Details über die Reise der First Lady stehen in Kürze zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://www.whitehouse.gov/the-press-office/2013/05/10/statement-press-secretary-president-s-travel-uk-and-germany">Statement by the Press Secretary on the President’s Travel to the UK and Germany</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Europatag</title>
		<link>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/05/09/europatag-2/</link>
		<comments>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/05/09/europatag-2/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 May 2013 08:47:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[USA-Europa]]></category>
		<category><![CDATA[US-Außenminister Kerry]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/?p=6313</guid>
		<description><![CDATA[&#160; WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir die Erklärung von US-Außenminister John Kerry vom 8. Mai 2013 anlässlich des Europatages am 9. Mai. &#160; Im Namen von Präsident Obama und den Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika möchte ich den Bürgern der Europäischen Union zum Europatag am 9. Mai gratulieren. &#160; Vor 63 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><img class="alignnone" src="http://www.uspolicy.be/sites/default/files/imagecache/content-top-image/article/KerryAshton558.png" alt="" width="558" height="234" /></p>
<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir die Erklärung von US-Außenminister John Kerry vom 8. Mai 2013 anlässlich des Europatages am 9. Mai.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Namen von Präsident Obama und den Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika möchte ich den Bürgern der Europäischen Union zum Europatag am 9. Mai gratulieren.</p>
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<p>Vor 63 Jahren erklärte Robert Schuman, dass ein geeintes Europa für die Erhaltung des Weltfriedens unerlässlich sei. Diese Vision – die Erhaltung des Friedens innerhalb Europas bei gleichzeitiger Förderung der Werte von Demokratie und Freiheit überall auf der Welt – wurde im vergangenen Jahr gewürdigt, als der Europäischen Union der Friedensnobelpreis 2012 verliehen wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Vereinigten Staaten und die EU sind durch gemeinsame Werte verbunden und nehmen gemeinsam eine anhaltende weltweite Führungsrolle ein. Im vergangenen Jahr haben wir daran gearbeitet, Sicherheit, Demokratie und Wohlstand auf der Welt zu fördern. Wir haben humanitäre Hilfe für syrische Flüchtlinge geleistet, die Zivilgesellschaft in Ägypten unterstützt und eine demokratische Öffnung in Burma gefördert. Wir werden weiterhin Partner auf dem Balkan sein und danken den führenden Vertretern der EU insbesondere für ihren Beitrag zum Abkommen zwischen Serbien und Kosovo zur Normalisierung der Beziehungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An diesem Europatag blicken wir in eine Zukunft mit aufregenden, neuen Aussichten für die amerikanisch-europäischen Beziehungen – dazu zählt auch der Beginn von Verhandlungen über eine ehrgeizige neue Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Dies ist eine große Chance, unsere starken amerikanisch-europäischen Bande zu vertiefen und zu erweitern, und die Zahl der mehr als 13 Millionen amerikanischen und europäischen Arbeitsplätze, die durch bestehenden Handel und Investitionen bereits gefördert werden, noch zu erhöhen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Sie am 9. Mai innehalten, um feierlich den Europatag zu begehen, sollen Sie wissen, dass die Vereinigten Staaten als Freunde und Partner an Ihrer Seite stehen. Gemeinsam werden wir weiterhin eine bessere und schönere Zukunft für die Bürger unserer beiden Länder und die Weltgemeinschaft insgesamt gestalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://www.state.gov/secretary/remarks/2013/05/209150.htm">Europe Day</a></p>
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]]></content:encoded>
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		<title>Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten</title>
		<link>http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/04/26/meinungsfreiheit/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 08:33:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[US-Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text vom Büro für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium über Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten vom 17. April 2013. &#160; Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte, denen die Vereinigten Staaten als Vertragspartei angehören, besagen, dass Einzelpersonen das Recht auf freie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" src="http://photos.state.gov/libraries/amgov/133183/englishcovers/1304_FreedomofExpression_UnitedStates_EnglishCover.jpg" alt="" width="358" height="505" /></p>
<p><strong>WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text vom Büro für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium über Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten vom 17. April 2013.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte, denen die Vereinigten Staaten als Vertragspartei angehören, besagen, dass Einzelpersonen das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Dieses Recht beinhaltet die Freiheit, Informationen und Ideen jeglicher Art zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Vereinigten Staaten schützen dieses Recht durch den ersten Verfassungszusatz, der festlegt, dass „der Kongress kein Gesetz erlassen darf, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Verfassung der Vereinigten Staaten schützt sogar die anstößigsten und kontroversesten Meinungsäußerungen vor Unterdrückung durch den Staat und erlaubt die Einschränkung der Meinungsfreiheit ausschließlich unter bestimmten, sehr eng gefassten Umständen. Das amerikanische System basiert auf der Idee, dass der freie und offene Ideenaustausch das Verständnis fördert, das Streben nach Wahrheit voranbringt und das Widerlegen von Unwahrheiten ermöglicht. Die Vereinigten Staaten glauben – und das hat die Erfahrung gezeigt –, dass der beste Weg, anstößigen Meinungsäußerungen zu begegnen, nicht gesetzliche Vorgaben sind, sondern mehr Meinungsäußerungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Grundlage der freien Meinungsäußerung</p>
<p>In den Schutzmechanismen der US-Verfassung für die Meinungsfreiheit ist der Gedanke verankert, dass die Fähigkeit einer Einzelperson, ihre Meinung frei und ohne Angst vor Bestrafung durch den Staat zu äußern, die Autonomie und die Freiheit schaffen, die eine bessere Regierungsführung fördern. Dadurch, dass die Bürger offen über Themen von allgemeinem Interesse sprechen können, kommt es zu einer transparenteren und repräsentativeren Regierungsführung, mehr Toleranz und einer stabileren Gesellschaft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Geschichte hat gezeigt, dass die Beschneidung der Meinungsfreiheit durch Verbote die Demokratie nicht voranbringt. Die Väter der US-Verfassung haben erkannt, dass Bürger, wenn Regierungen ihnen die Diskussion über bestimmte Themen verbieten, häufig dazu gezwungen sind, diese Themen heimlich zu erörtern. Indem Einzelpersonen ihre Meinung frei äußern können – unabhängig davon, wie abweichend die Auffassung des Staates und anderer Bürger ist –, fördert der erste Verfassungszusatz Transparenz und soziale Stabilität. Darüber hinaus werden durch die ungehinderte öffentliche Debatte Ideen auf den intellektuellen Marktplatz gebracht, wo sie im Wettbewerb mit den frei geäußerten Ideen anderer Personen konkurrieren. Dieser Ideenwettbewerb bedeutet, dass unterlegene oder anstößige Ideen besseren Ideen weichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eng gefasste Ausnahmen</p>
<p>Während der erste Verfassungszusatz einen sehr weit gefassten Schutz der Meinungsäußerung in den Vereinigten Staaten enthält, ist die Redefreiheit jedoch nicht absolut. Im Allgemeinen hat der Staat aber mehr Spielraum, inhaltsneutrale Beschränkungen aufzuerlegen als inhaltsgebundene.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>INHALTSNEUTRALE BESCHRÄNKUNGEN</strong></p>
<p>Die Regierung kann im Allgemeinen zeitliche und örtliche Beschränkungen sowie Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise festlegen, wie die freie Meinung geäußert wird, vorausgesetzt, diese Einschränkungen beziehen sich nicht auf den Inhalt der Äußerung oder die Ansichten desjenigen, der sie äußert. Diese Einschränkungen müssen 1. inhaltsneutral, 2. eng gefasst und im erheblichen Interesse des Staates sein sowie 3. andere Kommunikationskanäle offen lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So kann der Staat beispielsweise begründete Vorgaben über die Lautstärke von Lautsprechern machen, die in einem innerstädtischen Geschäftsviertel verwendet werden oder vernünftige Beschränkungen für nächtliche Proteste in Wohnvierteln auferlegen sowie Genehmigungen für Paraden und organisierte Proteste verlangen, um sicherzustellen, dass diese kein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen. Voraussetzung ist, dass diese Beschränkungen für alle Redner gelten, unabhängig von Inhalt und Ansichten der Meinungsäußerungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>INHALTSGEBUNDENE BESCHRÄNKUNGEN</strong></p>
<p>Inhaltsgebundene Beschränkungen sind im Allgemeinen nicht zulässig, dabei gibt es aber einige eng umrissene Ausnahmen. Besondere Kategorien der Meinungsäußerung, die im Rahmen des ersten Verfassungszusatzes eingeschränkt sein können, beinhalten das Anstacheln zu unmittelbar drohender Gewalt, echte Bedrohungen, Rufschädigung und Obszönität.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anstachelung zu unmittelbar drohender Gewalt</p>
<p>Die Redefreiheit einer Einzelperson kann eingeschränkt werden, 1. wenn sie dazu dient, zu gesetzeswidrigem Verhalten anzustacheln oder dazu zu führen, 2. wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie dazu führt, und 3. wenn es wahrscheinlich ist, dass diese Handlungen unmittelbar bevorstehen. Dies sind sehr hohe Anforderungen, die von Gerichten nur sehr selten als erfüllt angesehen wurden. Die allgemeine Befürwortung von Gewalt, wie die Äußerung auf einer Website, dass eine gewaltsame Revolution das einzige Mittel zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme sei, stellt kein Aufruf zu unmittelbar drohender Gewalt dar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So hat 1969 ein Mitglied des Ku-Klux-Klans beispielsweise eine Rede in Ohio gehalten, in der er „Rache“ an Juden und Afroamerikanern forderte. Der Oberste Gerichtshof kassierte ein Gesetz, das diese Rede verbot, weil es eine Meinungsäußerung kriminalisierte, die nicht „direkt zu unmittelbar drohenden gesetzeswidrigen Handlungen anstachelte oder dazu führte“ und die „wahrscheinlich auch nicht zu diesen Handlungen aufrufen oder zu ihnen führen“ würde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Meinungsfreiheit einer Person wäre ebenso durch den ersten Verfassungszusatz geschützt, wenn sie bei einer Demonstration gegen die Einwanderungspolitik der US-Regierung eine US-Flagge verbrennt, Demonstranten dadurch wütend werden und eine Person tätlich angreifen, die scheinbar ein Immigrant ist, da die Meinungsäußerung der Person, die die Flagge verbrennt, nicht dazu gedacht war, zu Gewalt aufzurufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn allerdings eine Person, die einer bestimmten Ethnie angehört, eine wütende Menge zum Angriff auf eine Person aufruft, die einer anderen Ethnie angehört, um die Überlegenheit der eigenen Gruppe zu demonstrieren, und ein Mitglied der wütenden Menge tatsächlich ein Mitglied der anderen Gruppe angreift, wäre die Meinungsfreiheit des Redners nicht durch den ersten Verfassungszusatz geschützt, da durch sie zu unmittelbarer Gewalt aufgerufen wurde und es wahrscheinlich war, dass dies Gewalt hervorruft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Echte Bedrohungen</p>
<p>Die Meinungsfreiheit kann aufgrund des Inhaltes einer Aussage beschränkt sein, wenn dieser Inhalt unter die eng gefasste Kategorie der „echten Bedrohungen“ durch Gewalt fällt. Eine echte Bedrohung ist eine Äußerung, die ein verantwortungsvoller Empfänger so auffassen würde, als hätte die Person, die die Aussage tätigt, oder Personen, die mit dieser Person arbeiten, die Absicht, dem Empfänger körperlichen Schaden zuzufügen. Eine Frau in Philadelphia wurde beispielsweise zu acht Monaten Haft verurteilt, weil sie einen anonymen Drohbrief auf dem Stuhl eines Kollegen hinterließ.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rufschädigung</p>
<p>In den Vereinigten Staaten ist Rufschädigung als falsche Darstellung einer Tatsache definiert, wodurch der Charakter, die Beliebtheit oder der Ruf einer Person geschädigt werden. Es muss die falsche Darstellung einer Tatsache sein. Die Darstellung einer Meinung, auch wenn sie beleidigend ist, ist gemäß der US-Gesetzgebung keine Rufschädigung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Laut dem US-Gesetz über Rufschädigung gibt es unterschiedliche Regeln für Staatsbedienstete und Privatpersonen. Eine Meinungsäußerung wird eher geschützt, wenn sie sich gegen Staatsbedienstete richtet als gegen eine Privatperson. 1964 urteilte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Vertreter des Staates Rufschädigung nur dann nachweisen können, wenn „absichtliche Arglist“ vorliegt, das heißt, wenn die verleumderische Aussage falsch oder „unter fahrlässiger Missachtung von Richtigkeit oder Falschheit“ getätigt wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Urteil wurde später auf „Personen des öffentlichen Lebens“ und Staatsbedienstete ausgeweitet. Für persönliche Anliegen von Privatpersonen sind die Anforderungen für den Nachweis einer Diffamierung allerdings niedriger. Die Rufschädigung von Privatpersonen kann nachgewiesen werden, wenn die Aussagen falsch sind und den Ruf der Person schädigen, ohne dass die Aussage arglistig getätigt worden sein muss. Nur Einzelpersonen, keine Gruppen, können Opfer von Rufschädigung werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch wenn ein Gericht eine Rufschädigung feststellt, muss es keine Strafe verhängen. Stattdessen kann ein Gericht verlangen, dass die Person, die die Meinung geäußert hat, ihre rufschädigende Aussage korrigiert und/oder das Opfer finanziell entschädigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Obszönität</p>
<p>Obszönität kann gemäß dem ersten Verfassungszusatz beschränkt werden. Allerdings hat es eine lange Debatte darüber gegeben, was Obszönität bedeutet und wie sie geregelt werden sollte. Der Oberste Gerichtshof hat Obszönität 1973 als Äußerung definiert, die als Ganzes genommen eine Person nach den jeweils gültigen Standards der Gesellschaft als 1) sexuelle Interessen ansprechend, 2) sexuelle Aktivitäten in einer deutlich anstößigen Art und Weise beschreibend oder 3) an ernsthaftem literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert mangelnd empfinden würde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein Gericht bewertet jedes Element einzeln und wird Äußerungen nicht als obszön einstufen, wenn nicht alle Punkte zutreffen. Wenn beispielsweise ein Buch grobe Sprache benutzt und sexuelle Handlungen beschreibt, aber als Ganzes keine sexuellen Interessen anspricht oder literarischen Wert hat, wird es nicht als obszön betrachtet. Aufgrund dieser hohen Ansprüche kommt es selten vor, dass ein Gericht eine Äußerung als obszön beschreibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Volksverhetzung</p>
<p>Volksverhetzung – die im Allgemeinen als Äußerung definiert wird, durch die eine Person oder Gruppe auf Grundlage der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung verleumdet wird – wird durch den ersten Verfassungszusatz vollständig geschützt. Eine Meinungsäußerung, die jedoch zum Ziel hat, unmittelbar Gewalt hervorzurufen oder glaubwürdig andere Personen zu bedrohen, kann, wie bereits beschrieben, eingeschränkt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Während Volksverhetzung in den Vereinigten Staaten nicht eingeschränkt ist, wird jedoch davon ausgegangen, dass die effektivste Waffe im Kampf gegen Volksverhetzung nicht Unterdrückung, sondern tolerante, wahre und intelligente Gegenrede ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Verbot intoleranter und beleidigender Meinungsäußerungen kann kontraproduktiv sein, die beleidigenden Äußerungen noch verstärken und von Hass geprägte Ideologien auf gefährliche und manchmal versteckte Art und Weise aufkeimen lassen. Überzeugung – nicht Regulierung – ist die Lösung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der in der Verfassung garantierte starke Schutz von und der Glaube an Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten bedeutet nicht, dass Einzelpersonen und Gruppen ihre giftigen Äußerungen des Hasses einfach verbreiten können. Die Vereinigten Staaten nutzen eher eine Reihe politischer Maßnahmen, um in Gemeinden tätig zu werden, in denen Probleme vorherrschen, um Lösungsstrategien zu bieten und den Dialog zu fördern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>STAATLICHE UND PRIVATE HANDHABE</strong></p>
<p>Der erste Verfassungszusatz schützt die Bürger vor staatlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Er ist nicht anwendbar auf Situationen, in denen eine private Gruppe die Meinungsfreiheit einer anderen einschränkt. Ein privater Arbeitgeber kann beispielsweise verbieten, dass seine Angestellten Unternehmensgeheimnisse verbreiten. Allerdings genießen diese Arbeitnehmer den Schutz durch den ersten Verfassungszusatz was staatliche Handlungen angeht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/pamphlet/2013/04/20130416145829.html#axzz2RSL6Y4zX">Freedom of Expression in the United States</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>IWF sagt für 2013 verhaltenes Weltwirtschaftswachstum voraus</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 09:52:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amerika Dienst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft/Handel]]></category>

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		<description><![CDATA[WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text von Kathryn McConnell, Autorin im Büro für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium, vom 17. April 2013. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet damit, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2013 um bescheidene 3,3 Prozent und im Jahr 2014 um vier Prozent wachsen wird. In seinem Bericht World Economic Outlook, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft" src="http://photos.state.gov/libraries/america/3239/2013_Week_3/04172013_WB_Young_Woman_5094761726_61ba2de7a8_b_jpg_300.jpg" alt="" width="204" height="300" />WASHINGTON – (AD) – </strong><strong>Nachfolgend veröffentlichen wir einen Text von Kathryn McConnell, Autorin im Büro für internationale Informationsprogramme im US-Außenministerium, vom 17. April 2013.</strong></p>
<p>Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet damit, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2013 um bescheidene 3,3 Prozent und im Jahr 2014 um vier Prozent wachsen wird.</p>
<p>In seinem Bericht <em>World Economic Outlook</em>, der am 16. April veröffentlicht wurde, warnt der IWF davor, dass die alten Gefahren für die Industrieländer bestehen blieben und gleichzeitig neue Risiken entstehen würden. Das bedeute laut dem Bericht, der vor dem Treffen des IWF mit der Weltbank in Washington am 20. und 21. April veröffentlicht wurde, dass die Politiker die Hände nicht in den Schoß legen sollten.</p>
<p>Die Organisation gab an, dass die weltweite wirtschaftliche Erholung zwar deutlicher werde, aber noch ungleichmäßig sei. „Nicht alle haben in gleichem Maße von den besseren Bedingungen auf den Finanzmärkten und dem Vertrauen profitiert“, so der IWF in einer Presseerklärung. Laut der Erklärung habe sich die private Nachfrage in den Vereinigten Staaten schneller erholt als in der Eurozone. Es wird zudem davon ausgegangen, dass die aufstrebenden Märkte und Volkswirtschaften schneller wachsen werden als die Industrieländer.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Aufstrebende Märkte</strong></p>
<p>Das Wachstum in aufstrebenden Märkten soll im Jahr 2013 5,3 Prozent und im Jahr 2014 5,7 Prozent betragen. Olivier Blanchard, Chefökonom des IWF, sagte, die größte Herausforderung für diese Länder bestehe im Umgang mit den Kapitalströmen, um die Volatilität einzuschränken. Gute Aussichten für aufstrebende Volkswirtschaften und niedrige Zinssätze in Industrieländern könnten zu mehr Investitionen in erstere führen, sagte er. Die wirtschaftliche Aktivität in diesen Ländern sei dem Bericht zufolge nach dem Einbruch 2012 dank beständiger Nachfrage, förderlicher makroökonmischer Maßnahmen und einer Wiederbelebung der Exporte wieder erstarkt.</p>
<p>„Um weitere Fortschritte machen zu können, müssen wir wachsam sein, was makroökonomische Ungleichgewichte und nachhaltige Strukturreformen angeht“, so der Bericht.</p>
<p>Der IWF rät Schwellenländern, Überschüsse in ihren Finanzsektoren abzubauen und Haushaltssalden auf ein Niveau zu bringen, das einen Puffer zum Schutz gegen einen möglichen Abschwung in der Zukunft enthält.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wachstum in den Vereinigten Staaten</strong></p>
<p>Ein Wachstum in den Vereinigten Staaten von 1,9 Prozent im Jahr 2013 und drei Prozent für 2014 „reicht nicht aus, um die nach wie vor sehr hohe Arbeitslosenrate nachhaltig zu senken, findet aber in einer überaus starken Phase der Haushaltskonsolidierung von etwa 1,8 Prozent des BIP statt“, sagte Blanchard. Der IWF berichtete zudem, die Nachfrage wachse weiter, während die Kredit- und Immobilienmärkte sich beruhigten.</p>
<p>Blanchard sagte, die Vereinigten Staaten sollten sich aktuell auf eine bessere Haushaltskonsolidierung konzentrieren und sich in der Zukunft für mehr Konsolidierung einsetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die Eurozone</strong></p>
<p>In der Eurozone werde das Wachstum 2013 bei minus 0,3 Prozent und 2014 bei lediglich 1,1 Prozent liegen. Blanchard sagte, dass sich Kreditnehmer nach wie vor zu hohen Zinssätzen gegenübersehen, die keine Erholung garantieren könnten, obwohl die Länder der Eurozone während der vergangenen Jahre institutionelle Fortschritte gemacht hätten. Darüber hinaus seien die Kreidtkanäle in diesen Länden unterbrochen, und bessere Konditionen werden noch nicht an die Unternehmen und Haushalte weitergegeben, da die Banken noch immer unter geringer Profitabilität und niedrigem Kapital zu leiden hätten, so der Bericht des IWF. Die Ausnahmen bildeten hier Frankreich und Deutschland, die seit langem eine starke Haushalspolitik betrieben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Andere Länder</strong></p>
<p>In Japan wird erwartet, dass das neue Konjunkturpaket die erneute Erholung vorantreiben werde, und dass das Wachstum 2013 1,6 Prozent und 2014 1,4 Prozent erreichen werde.</p>
<p>In Südamerika sei es 2012 zu einer Verlangsamung des Wachstums gekommen, insbesondere in Brasilien und Argentinien. Blanchard sagte aber auch, man rechne wieder mit einem Anstieg. Thomas Helbling, Leiter der Abteilung für Weltwirtschaftsdaten des IWF, gab an, diese Verlangsamung habe die Handelsverbindungen in der Region in Mitleidenschaft gezogen.</p>
<p>„Vor einem Jahr gab es zwei sehr kurzfristige Tail-Risiken. Das erste bestand in den Vereinigten Staaten bezüglich ihrer Fiskalpolitik, der <em>fiscal cliff</em> und der Schuldengrenze. Das zweite wurde durch die Befürchtungen verursacht, die Eurozone könne auseinanderbrechen“, sagt Blanchard.</p>
<p>Jetzt, so fuhr er fort „sind wir in einer besseren Lage. Wir haben keine kurzfristigen Tail-Risiken oder hohen Risiken mehr, aber wie ich bereits gesagt habt, haben wir noch nicht alles überstanden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Originaltext: <a href="http://iipdigital.usembassy.gov/st/english/article/2013/04/20130417145992.html#axzz2QinyLoLE">IMF Projects Modest Global Growth in 2013</a></p>
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