WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2011 über die Bundesrepublik Deutschland vom 19. Juni 2012.

 

 

 

DEUTSCHLAND (KATEGORIE 1)

 

Deutschland ist Ursprungs-, Transit- und Zielland für Frauen, Männer und Kinder, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft werden. Etwa 85 Prozent der ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung stammten aus Europa; darunter 20 Prozent aus Deutschland, 20 Prozent aus Rumänien und 19 Prozent aus Bulgarien. Nichteuropäische Opfer kamen aus Nigeria, anderen Teilen Afrikas, aus Asien und der westlichen Hemisphäre. Die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurde in Bars, Bordellen und Wohnungen ausgebeutet. Ungefähr 36 Prozent der ermittelten Opfer berichteten, dass sie anfangs mit der Prostitutionsausübung einverstanden gewesen seien. Junge deutsche Frauen wurden mitunter durch die sogenannte Loverboy–Methode sexuell ausgebeutet. Nigerianische Opfer von Menschenhandel werden oft mit Voodoo-Ritualen zur Prostitution gezwungen. Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden in Hotels, in Haushalten, auf Baustellen, in Fleischverarbeitungsbetrieben und in Restaurants ermittelt. Bei Angehörigen ethnischer Minderheiten wie Roma und Minderjährigen aus dem Ausland, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisten, war das Risiko besonders hoch, Opfer von Menschenhandel zu werden. Personen mit Behinderungen, darunter auch Schwerhörige, sind gefährdet, Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu werden. Nichtregierungsorganisationen berichteten über eine Zunahme der Zahl von Beschwerden über Misshandlungen von Hausangestellten in Diplomatenhaushalten. Verschiedene Regierungen berichteten über deutsche Sextouristen.

 

Die deutsche Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel vollständig. Die deutschen Behörden ermittelten etwa 75 Prozent mehr Opfer von Zwangsarbeit, während die Zahl der ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abnahm. Die Regierung verlängerte die Bedenkzeit, die mutmaßlichen Opfern eingeräumt wird, und bat bestimmten Opfern von Ausbeutung an, während des Zivilverfahrens gegen ihre Arbeitgeber im Land zu bleiben. Eine hohe Prozentzahl von Menschenhandelsopfern wurde aktiv von den deutschen Behörden ermittelt. Eine von der der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zeigte jedoch, dass die Identifizierung von Opfern von Zwangsarbeit hinter der Erkennung der Opfer zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zurücklag. Bei den Bemühungen der Regierung im Kampf gegen Menschenhandel bestehen im Bereich der Verhängung von Freiheitsstrafen gegen verurteilte Menschenhändler weiterhin erhebliche Mängel. Vorliegende Statistiken deuteten darauf hin, dass die Mehrheit der des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung oder zur Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilten Täter keine Freiheitsstrafe ableisten musste. Wenn die Täter nach dem Gerichtsverfahren frei kamen, stellte dies ein potenzielles Risiko für die Opfer dar.

 

Empfehlungen für Deutschland:

Nach Möglichkeiten zu suchen, mehr Menschenhändler zu einer Strafe zu verurteilen, die der Schwere dieser Taten entspricht; rigorose Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung; die Möglichkeit von Aufenthaltserlaubnissen für Opfer von Menschenhandel in Betracht zu ziehen, die nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängig sind, vor Gericht auszusagen; einen unabhängigen nationalen Berichterstatter für Menschenhandel einzusetzen, der die Bestrebungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel kritisch bewertet; sicherzustellen, dass Opfer von Arbeitsausbeutung und Kinder Zugang zu angemessenen Hilfs- und Schutzangeboten haben; zu gewährleisten, dass die Opfer von Menschenhandel vollständig über ihre Rechte informiert werden; die Opferhilfe und die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft in den 16 Bundesländern zu standardisieren; die Opfer zu ermutigen, die Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung in Anspruch zu nehmen, die ihnen rechtlich offenstehen; zu gewährleisten, dass der Menschenhandel vollständig in die Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene integriert ist; Aufklärungskampagnen zu stärken, die an die Nutznießer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und die Kunden des Sexgewerbes gerichtet sind, insbesondere in den am stärksten frequentierten Rotlichtbezirken; die Schaffung eines Mechanismus in Betracht zu ziehen, mit dem die deutschen Bestrebungen im Kampf gegen den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft koordiniert werden und zu gewährleisten, dass sämtliche Verurteilungen aufgrund von Menschenhandel in den Strafverfolgungsstatistiken erfasst werden.

 

Strafverfolgung

 

Die Bundesregierung setzte insgesamt ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels im   Bereich der Strafverfolgung während des Berichtszeitraums fort. Die Ermittlungen wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden maßgeblich verbessert, wohingegen die Ermittlungen wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung rückläufig waren. Deutsche Gerichte verurteilten Täter weiterhin zu Bewährungsstrafen. 2010 berichteten deutsche Behörden, dass die überwältigende Mehrheit der wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilten Täter Bewährungsstrafen erhielt. Diese Praxis leitet sich von einer Bestimmung des Strafgesetzbuches (StGB) ab, Freiheitsstrafen unter zwei Jahren auf Bewährung auszusetzen, insbesondere bei Ersttätern. Zudem werden Verurteilungen aufgrund von Menschenhandel nicht als solche dokumentiert, wenn der Täter wegen einer weiteren Straftat mit einer höheren Strafe verurteilt wurde. Allerdings zeigen die aufgeführten Statistiken, dass die Täter häufig nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, was für die Opfer von Menschenhandel mögliche Sicherheitsprobleme aufwarf und zu einem geringeren Abschreckungspotenzial führte.

 

Deutschland verbietet alle Formen des Menschenhandels. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung steht laut Paragraf 232 des Strafgesetzbuches (StGB) und zum Zweck der Arbeitsausbeutung laut Paragraf 233 unter Strafe. Die laut StGB vorgesehenen Strafmaße reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, sind ausreichend streng und entsprechen Strafen, die für andere schwere Straftaten verhängt werden, wie beispielsweise gewaltsame sexuelle Übergriffe. 2010 (das letzte Jahr, für das Zahlen vorlagen) schlossen die deutschen Bundes- und Landesbehörden 470 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ab, 12 Prozent weniger als im Jahr 2009, in dem es 534 Fälle waren. Die Behörden ermittelten 2010 in 24 Fällen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, weitaus mehr als die zehn Fälle im Jahr 2009. Im Jahr 2010 stellten die deutschen Behörden 172 mutmaßliche Täter wegen Menschenhandelsdelikten zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vor Gericht. 2009 waren es 189. 115 Tatverdächtige wurden verurteilt, weniger als im Jahr 2009, als 135 Täter verurteilt wurden. Die deutschen Gerichte setzten in der Mehrheit der als Menschenhandel dokumentierten Fälle die Strafen zur Bewährung aus. Von den 115 verurteilten Tätern erhielten nur 23 (20 Prozent) eine Haftstrafe. Diese 23 Täter wurden zu zwei bis zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 17 Tatverdächtige, die des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft beschuldigt wurden, wurden von den deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt. 13 wurden verurteilt, allerdings keiner zu einer Haftstrafe. Verglichen mit den 15 Tätern aus dem Jahr 2009 ist dies eine Steigerung. Deutsche Beamte berichteten, dass es weiter schwierig blieb, die Opfer zu einer Aussage zu bewegen. Nichtregierungsorganisationen und einigen Beamten zufolge behinderten schwache oder zurückgezogene Zeugenaussagen die Verfahren und trugen möglicherweise zu der hohen Zahl an Bewährungsstrafen bei, da durch sie das Strafmaß von vornherein geringer ausfiel. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft stellten fest, dass viele Ermittlungen wegen Menschenhandels von Polizisten mit Erfahrung in diesem Bereich durchgeführt würden, während Staatsanwälte oft auf organisierte Kriminalität spezialisiert seien und weniger spezialisierte Erfahrung mit der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel hätten. Einige Nichtregierungsorganisationen beobachteten ein unsensibles Verhalten einiger Richter gegenüber den Opfern von Menschenhandel.

 

Im Mai arbeitete das Bundeskriminalamt (BKA) mit Polizisten aus 120 Polizeidienststellen in 13 der 16 Bundesländer sowie mit EUROPOL zusammen und führte Razzien an 1.000 Orten in ganz Deutschland durch, wo Prostitution ausgeübt wird, um Opfer aus Westafrika zu ermitteln. Das BKA arbeitete bei den Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels mit mehreren Regierungen zusammen, unter anderem mit den Regierungen Rumäniens, der Schweiz, Bulgariens, Polen und Nigerias. Das BKA organisierte zum Thema Menschenhandel mehrere Sonderseminare für Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte, in denen es beispielsweise um spezifische Ursprungsländer oder interkulturelle Kompetenzen ging. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr keine Beamte vor Gericht gestellt oder verurteilt, die in Fälle von Menschenhandel verwickelt waren.

 

Schutz

 

Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen zum Opferschutz während des Berichtszeitraums fortgesetzt und Opfern von Menschenhandel eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis angeboten und gewährt, aber weniger Opfer von Menschenhandel ermittelt. Das Bundesfamilienministerium finanzierte eine Dachorganisation, die 39 Nichtregierungsorganisationen und Beratungszentren vertritt, die hauptsächlich erwachsenen, weiblichen Opfern Unterkunft, medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, Rechtshilfe, Unterstützung bei der Berufsausbildung und andere Hilfen anbieten. Die Angebote dieser Nichtregierungsorganisationen gab es in allen Bundesländern. Die Landesregierungen haben umfangreiche Summen für die Unterstützung von Opfern von Menschenhandel zur Verfügung gestellt, unter anderem für Unterkünfte und Beratung.

 

Das Bundeskriminalamt hat neue interne Instrumente entwickelt, um die Ermittlung von Opfern von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu verbessern. Dazu gehört eine Karte im Taschenformat mit Informationen, die bei der Identifizierung helfen, und ein in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium, anderen Ministerien und Nichtregierungsorganisationen erstellte Leitfaden, die bei der Identifizierung möglicher Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft helfen soll. Laut Bericht des BKA aus dem Jahr 2010 resultierte in 57 Prozent aller Fälle der erste Kontakt zwischen der Polizei und den Opfern aus polizeilichen Maßnahmen. Die Behörden registrierten im Jahr 2010 610 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Im Vergleich zu 710 Opfern im Jahr 2009 ist dies ein Rückgang. Von den 610 Opfern wurden 35 Prozent in Fachberatungsstellen betreut. Die deutschen Behörden berichteten von der Identifizierung von 41 Opfern von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, was einem Anstieg von 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Es handelte sich überwiegend um männliche Opfer, die in der Gastronomie beschäftigt wurden. 2011 verlängerte die Bundesregierung die den Opfern eingeräumte Bedenkzeit von einem auf drei Monate. Opfer von Menschenhandel, die sich im Rahmen eines Verfahrens zu einer Aussage gegen Tatverdächtige bereiterklärten, hatten das Recht, aus humanitären Gründen für die Dauer des Verfahrens mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu verbleiben. Einige Menschenhandelsopfer, deren Leben, Gesundheit oder Freiheit in ihrem Heimatland in Gefahr war, erhielten während des Berichtszeitraums eine langfristige Aufenthaltserlaubnis. Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, von einer strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandelsopfern abzusehen, die geringfügige Straftaten begangen haben. Nichtregierungsorganisationen berichten, dass die Staatsanwaltschaft zwar regelmäßig von diesem Ermessen Gebrauch machte, Opfer aber möglicherweise bestraft oder abgeschoben wurden, bevor ihr rechtlicher Status als Opfer von Menschenhandel feststand.

 

Die deutschen Behörden ermutigten Menschenhandelsopfer dazu, sich an den Ermittlungen gegen und der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern zu beteiligen. Eine Nichtregierungsorganisation gab an, dass etwa 70 Prozent der Menschenhandelsopfer in ihrer Betreuung bereit waren, vor Gericht auszusagen. Die Bundesregierung änderte dieses Jahr das Aufenthaltsgesetz, um einigen Opfern von Ausbeutung das Recht zuzugestehen, in Deutschland zu bleiben, wenn diesen Opfern nicht zuzumuten war, ausstehenden Lohn vom Ausland aus einzuklagen. Menschenhandelsopfern war es erlaubt zu arbeiten, solange das Verfahren nicht abgeschlossen war.   Während Entschädigungsmaßnahmen in der Praxis nur selten genutzt werden, hat eine unabhängige, teils von der Bundesregierung und von Stiftungen finanzierte Institution ein Projekt durchgeführt, das Menschenhandelsopfer dabei unterstützen soll, ihre finanziellen Rechte einzufordern. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Aufklärung von Menschenhandelsopfern und Regierungsinstitutionen und der Unterstützung der Opfer bei ihren Forderungen. Es gab elf Klagen von Menschenhandelsopfern bei Zivil- und Arbeitsgerichten, die durch das Projekt der Institution unterstützt wurden.

 

Prävention

 

Die Bundesregierung setzte über das Jahr kontinuierlich ihre Bestrebungen fort, Menschenhandel zu verhindern. Die Regierung unterstützte weiterhin Nichtregierungsorganisationen, die im In- und Ausland Aufklärungsarbeit durch Internetseiten, Postkarten, Telefon-Hotlines, Broschüren und Vorträge leisteten. Die Dachorganisation der von der Regierung finanzierten Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung von Menschenhandel erstellte eine Studie zum Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung von Deutschen. 2011 initiierte die Bundesregierung einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Eine der Säulen des Aktionsplans war auf das Thema Handel mit Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gerichtet. Die Bundesregierung überwachte weiterhin ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Menschenhandel durch behördenübergreifende Mechanismen. Die vom Familienministerium geleitete behördenübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel befasste sich mit Belangen zur Bekämpfung von Menschenhandel, berichtete über bewährte Verfahren und lieferte Inhalte für neue Gesetze und Richtlinien. Das BKA veröffentlichte einen Jahresbericht zum Menschenhandel in Deutschland, in dem Strafverfolgungsmaßnahmen, Opfer und Trends beschrieben werden. Auch einige Bundesländer haben Arbeitsgruppen zur Bekämpfung von Menschenhandel eingerichtet, um die Zusammenarbeit der Regierungsinstitutionen mit Nichtregierungsorganisationen zu erleichtern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt in Zusammenarbeit mit einer in Berlin ansässigen Nichtregierungsorganisation die Forderungen einer indonesischen Hausangestellten gegen ihren Arbeitgeber, einen saudi-arabischen Diplomaten. Unter Anwendung der extraterritorialen Gültigkeit der deutschen Gesetze, die sexuellen Missbrauch von Kindern verbieten, haben die deutschen Behörden im Dezember 2011 einen 51-jährigen deutschen Staatsbürger in neun Fällen des Kindesmissbrauchs in Thailand angeklagt. Die Bundesregierung arbeitete zudem mit Strafverfolgungsbeamten in Südostasien zusammen, um gegen deutsche Sextouristen zu ermitteln. Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass die Mehrheit der deutschen Sextouristen in den Zielländern strafrechtlich verfolgt wird. Die Regierung ergriff keine besonderen Maßnahmen, um die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen zu verringern oder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf mögliche Kunden in einigen der bekanntesten Rotlichtbezirken Deutschlands zu lenken. Die Regierung schulte Militärangehörige vor ihrer Entsendung ins Ausland zu internationalen Friedensmissionen, um Menschenhandel zu erkennen und zu verhindern.

 

Originaltext: TIP Report 2012 – Germany

 

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1 Response » to “Länderberichte zu Menschenhandel 2011 – Bundesrepublik Deutschland”

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