WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2011 über die Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juni 2010.

Deutschland (KATEGORIE 1)

Deutschland ist Ursprungs-, Transit- und Zielland für Frauen, Männer und Kinder, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft werden. Etwas 85 Prozent der erfassten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung stammten aus Europa; 25 Prozent von ihnen kamen aus Deutschland, 20 Prozent aus Rumänien und 19 Prozent aus Bulgarien. Nicht europäische Opfer kamen aus Nigeria, anderen Teilen Afrikas, aus Asien und der westlichen Hemisphäre. Die Mehrheit der erfassten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurde in Bars, Bordellen und Wohnungen ausgebeutet. Ungefähr 45 Prozent der in diesem Bereich erfassten Opfer berichteten, dass sie anfangs eingewilligt hatten, der Prostitution nachzugehen. Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden in Hotels, in Haushalten, auf Baustellen, in Fleischverarbeitungsbetrieben und in Restaurants erfasst. Bei Angehörigen ethnischer Minderheiten wie Roma und Minderjährigen aus dem Ausland, die ohne Begleitung nach Deutschland reisten, war das Risiko besonders hoch, Opfer von Menschenhandel zu werden.

Die deutsche Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Abschaffung des Menschenhandels vollständig. Die Regierung setzte ihre großen Anstrengungen bei den Ermittlungen gegen die Täter und ihrer strafrechtlichen Verfolgung fort.  Die Regierung finanzierte weiterhin Nichtregierungsorganisationen, die breitgefächerte Hilfeleistungen für Opfer von Menschenhandel anbieten. Die Regierung berichtete auch über eine Zunahme der Zahl der Opfer von Menschenhandel, die von den Behörden aktiv identifiziert wurden. Während des Berichtsjahres gab die Regierung auch eine Reihe von Studien zum Menschenhandel in Auftrag, um die Herangehensweise an das Problem zu untersuchen und zu verbessern. Die vorliegenden Statistiken zeigen allerdings, dass die Mehrheit der verurteilten Personen, die Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung betrieben, keine Freiheitsstrafen verbüßen mussten, was Anlass zu der Sorge gab, dass die Strafen weder ausreichend abschreckend auf die Täter wirkten noch die Abscheulichkeit der Straftat widerspiegelten.

Empfehlungen für Deutschland:

Nach Möglichkeiten zu suchen, die Anzahl der verurteilten Menschenhändler zu erhöhen, die eine Strafe erhalten, die der Schwere dieser Tat entspricht; rigorose Ermittlungen, strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung; die Möglichkeit von Aufenthaltserlaubnissen für Opfer von Menschenhandel in Betracht zu ziehen, die nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängig sind, vor Gericht auszusagen; einen unabhängigen nationalen Berichterstatter für Menschenhandel einzusetzen, der die deutschen Bestrebungen zur Bestrafung von Menschenhändlern, zum Schutz der Opfer und zur Verhinderung von Menschenhandel kritisch bewertet und vollständige Berichte über die Statistiken zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel gewährleistet; sicherzustellen, dass Opfer von Arbeitsausbeutung und Kinder Zugang zu angemessenen Hilfs- und Schutzangeboten haben; zu gewährleisten, dass die Opfer von Menschenhandel vollständig über ihre Rechte informiert werden; die Opferhilfe und die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft in den 16 Bundesländern zu standardisieren; die Opfer zu ermutigen, die Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung in Anspruch zu nehmen, die ihnen rechtlich offenstehen; zu gewährleisten, dass der Menschenhandel vollständig in die Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene integriert ist; Aufklärungskampagnen zu stärken, die sich an die Nutznießer von Zwangsarbeit und die Kunden des Sexgewerbes wenden, insbesondere in den am stärksten frequentierten Rotlichtbezirken; die Schaffung eines Mechanismus in Betracht zu ziehen, mit dem die deutschen Bestrebungen gegen die Zwangsarbeit koordiniert werden und zu gewährleisten, dass sämtliche Verurteilungen aufgrund von Menschenhandel in den Strafverfolgungsstatistiken erfasst werden.

Strafverfolgung

Die Bundesregierung machte weiter Fortschritte bei der Ermittlung in Fällen von Menschenhandel und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter, obwohl das Problem, dass Gerichte Täter zu Bewährungsstrafen verurteilen, fortbesteht. Gemäß vorliegender Statistiken entging auch 2009 die überwältigende Mehrheit der wegen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder zur Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilten Täter einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Diese Praxis ergibt sich allerdings aus der allgemeinen Regel, die es ermöglicht, Freiheitsstrafen unter zwei Jahren auf Bewährung auszusetzen, insbesondere bei Ersttätern. Gemäß den vorliegenden Statistiken kommt die Verurteilungspraxis für die Mehrheit der Täter letztendlich einer praktischen Straffreiheit gleich. Deutschland verbietet alle Formen des Menschenhandels. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung steht laut Paragraf 232 des Strafgesetzbuches und zum Zweck der Arbeitsausbeutung laut Paragraf 233 unter Strafe. Die in diesen Gesetzen vorgesehenen Strafmaße reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und sind ausreichend streng und im Einklang mit Strafen, die für andere schwere Straftaten verhängt werden, wie beispielsweise gewaltsame sexuelle Übergriffe. 2009 (das letzte Jahr, für das Zahlen vorlagen) schlossen die deutschen Bundes- und Landesbehörden 534 Fälle ab, 11 Prozent mehr als im Jahr 2008, in dem es 482 Fälle waren. Die deutschen Behörden stellten 189 mutmaßliche Täter wegen Menschenhandelsdelikten zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vor Gericht. Dies ist eine leichte Zunahme gegenüber dem Jahr 2008, in dem der Staat gegen 173 mutmaßliche Täter vorging. Von diesen mutmaßlichen Tätern wurden 135 verurteilt, das entspricht in etwa der Zahl des Jahres 2008, in dem 138 Täter verurteilt wurden, allerdings wurden nur 33 (24,4 Prozent) zu einer echten Freiheitsstrafe verurteilt. 2008 wurden 28,9 Prozent der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt war. Die Gefängnisstrafen für die übrigen 33 Täter erstreckten sich auf maximal fünf Jahre. 2009 verfolgten die deutschen Behörden 15 mutmaßliche Täter, die Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung betrieben hatten, strafrechtlich, 40 Prozent weniger als die 25 Täter, die im Jahr 2008 strafrechtlich belangt wurden. Von den 15 Tätern, die vor Gericht gestellt wurden, wurden 10 verurteilt, aber gegen keinen wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, die er dann auch verbüße musste. Studien zum Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung kamen zu dem Schluss, dass diese Fälle selten aufgedeckt und nur selten strafrechtlich verfolgt wurden, obwohl der Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung zunehmend Aufmerksamkeit erhielt und es ein geschärftes Bewusstsein dafür gab. Deutsche Beamte berichteten, dass es weiter schwierig blieb, die Opfer zu einer Aussage zu bewegen. Schwache oder zurückgezogene Zeugenaussagen behinderten die Verfahren und haben womöglich zu der hohen Zahl an Bewährungsstrafen beigetragen, da durch sie das Strafmaß von vornherein geringer ausfiel. Die Kontaktaufnahme mit Opfern aus bestimmten Minderheitengruppen gestaltete sich für die Behörden ebenfalls weiterhin schwierig.

Die deutsche Bundes- und Landespolizei bediente sich moderner Ermittlungsmethoden für die Ermittlung in Menschenhandelsfällen, darunter auch koordinierte Razzien durch mehr als 100 Polizeidienststellen in 13 deutschen Bundesländern an zwei aufeinander folgenden Tagen im Februar. Das Bundeskriminalamt verfügt über eine Abteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels, die internationale Ermittlungen zum Menschenhandel koordiniert; die Regierung arbeitete bei Ermittlungen in diesen Fällen eng mit anderen Regierungen zusammen, unter anderem mit Rumänien, Bulgarien und Polen. Die Regierung bot in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen weiter eine Reihe spezialisierter Kurse zum Thema Menschenhandel für Richter, Staatsanwälte und Polizisten an. Das BKA veranstaltete beispielsweise eine Reihe von Seminaren zum Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung, zu nigerianischen Voodoo-Ritualen und zur Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen. 2010 gab das Bundeskriminalamt auch eine wichtige Studie zur Identifizierung von Opfern und zu den Zeugenaussagen von Opfern in Fällen von Menschenhandel in Auftrag, auch um die Erfolgsaussichten der Ermittlungen (Gerichtsverfahren) zu verbessern. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr keine Beamte vor Gericht gestellt oder verurteilt, die in Fälle von Menschenhandel verwickelt waren.

Schutz

Die deutsche Regierung setzte ihre Bemühungen zum Schutz der Opfer im Berichtszeitraum fort, sah sich aber weiter Herausforderungen bei der Identifizierung der Opfer und der Bereitstellung angemessener Hilfestellungen für die Opfer von Arbeitsausbeutung gegenüber. Das Bundesfamilienministerium finanzierte eine Dachorganisation, die 39 Nichtregierungsorganisationen (NROs) und Beratungszentren vertritt, die Opfern Unterkunft, medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, Rechtshilfe, Unterstützung bei der Berufsausbildung und andere Hilfen anbieten. Die Angebote dieser NROs gab es in allen Bundesländern. Die Mehrzahl dieser Nichtregierungsorganisationen konzentrierte sich auf erwachsene weibliche Opfer. Es gab jedoch auch eine Reihe von NROs, die sich in Zusammenarbeit mit der staatlichen örtlichen Jugendhilfe auch um Kinder kümmerten. Einige dieser NROs stellten ihre Angebote auch männlichen Opfern zur Verfügung. Es gab weiterhin kein standardisiertes Verfahren für ganz Deutschland, nach dem Opferzeugen  finanzielle Unterstützung beantragen konnten; die Verfahren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und je nach Aufenthaltsstatus des Opfers. Kooperationsvereinbarungen beim Menschenhandel auf Länderebene regeln die Zusammenarbeit zwischen den Beratungszentren und der Polizei. Obwohl einige dieser Kooperationsvereinbarungen die Unterstützung für Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung ansprechen, bezogen sich andere lediglich auf die Opfer sexueller Ausbeutung. Es gab in diesem Jahr keine Fortschritte bei den Bemühungen der Bundesregierung, Opfer der Arbeitsausbeutung zu identifizieren und ihnen zu helfen; die Regierung entwickelte Strukturen zur Erfassung von Opfern der Arbeitsausbeutung nur langsam. Das BKA berichtete über 57 Prozent aktiv identifizierte Opfer von Menschenhandel im Jahr 2009, im Jahr 2008 waren es lediglich 38 Prozent. Die Behörden registrierten 2009 710 Opfer sexueller Ausbeutung, 2008 waren es 676. Von diesen 710 Opfern wurden 25 von Beratungsstellen betreut. Die deutsche Regierung gewährte den Menschenhandelsopfern mindestens einen Monat Bedenkzeit, wobei die Opfer, die sich zu einer Aussage gegen die Angeklagten vor Gericht bereit erklärt hatten, für die Dauer des Verfahrens in Deutschland bleiben durften. Einige Menschenhandelsopfer, deren Leben oder Gesundheit zu Hause in Gefahr war, erhielten eine langfristige Aufenthaltserlaubnis. Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, von einer strafrechtlichen Verfolgung der Opfer abzusehen, die geringfügige Straftaten begangen haben. NROs berichten, dass die Staatsanwaltschaft zwar regelmäßig von diesem Ermessen, den Opfern die Strafe zu erlassen, Gebrauch machte, es aber in Fällen, die nicht sofort mit Menschenhandel in Zusammenhang gebracht wurden zu einer Bestrafung oder sogar Abschiebung der Opfer kommen kann, bevor ihr rechtlicher Status als Opfer von Menschenhandel geklärt ist. Die Regierung ermutigte Menschenhandelsopfer, sich an dem Strafverfahren zu beteiligen, indem sie Opfern, die als Nebenkläger auftreten, ermöglichte, rechtlichen Beistand für das Verfahren zu gewähren und das Entschädigungsverfahren in den Strafprozess einzubinden. Experten berichteten allerdings, dass nur wenige Menschenhandelsopfer eine Entschädigung beantragten und führten dies auf den Mangel an Informationen der Opfer über ihre Rechte zurück.

Prävention

Die deutsche Regierung machte im Berichtszeitraum weiter Fortschritte bei der Prävention, insbesondere durch ihre Forschungs- und Aufklärungsaktivitäten zur Arbeitsausbeutung. Die Regierung gab eine Reihe von Studien in Auftrag und berief Konferenzen zum Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung ein, bei denen das Thema im Detail erforscht werden sollte, beste Praktiken herausgestellt werden sollten und Grundsätze formuliert werden sollten, um diese schwierige Form des Menschenhandels zu bekämpfen. Ein Bündnis aus NROs und Behörden erarbeitete eine Broschüre für potenzielle Opfer, in der die Arbeitnehmerrechte und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Hilfe erläutert werden. Eine staatlich finanzierte NRO richtete außerdem einen Helpdesk für Opfer der Arbeitsausbeutung ein. Die Regierung leistete weiterhin finanzielle Unterstützung für NROS, die Aufklärungsarbeit im In- und Ausland durch Internetseiten, Postkarten, Telefon-Hotlines, Broschüren und Vorträgen leisteten. Die deutsche Regierung schulte und beriet sich auch mit Regierungsbeamten in Nigeria und Bangladesch bezüglich der Bekämpfung des Menschenhandels.

Über die behördenübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel verfolgte die Bundesregierung weiter ihre Aktivitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Arbeitsgruppe befasste sich mit Belangen der Bekämpfung des Menschenhandels, verbreitete beste Praktiken und machte Vorschläge für neue Gesetze und Richtlinien. Die Bundesregierung verfügt allerdings nicht über einen zentralen nationalen Koordinator mit Richtlinienkompetenz für Menschenhandelspolitik oder der Befugnis zur Erstellung von Statistiken auf systematischer Grundlage. Deutsche Gesetze bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen haben extraterritoriale Wirkung. Dieses Jahr arbeitete die Regierung bei Ermittlungen gegen deutsche Sextouristen mit Strafverfolgungsbeamten in Südostasien zusammen, um sie entweder in Deutschland oder den Zielländern vor Gericht zu stellen. Im Dezember stellten die deutschen Behörden einen 65-jährigen Deutschen vor Gericht, der der sexuellen Misshandlung von Kindern in Thailand beschuldigt wurde. Die Regierung ergriff keine spezifischen Maßnahmen, um die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen zu verringern oder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf mögliche Kunden in einigen der bekanntesten Rotlichtbezirken Deutschlands zu lenken. Dennoch boten staatlich finanzierte NROs Einzelpersonen Hilfe beim Ausstieg aus der Prostitution an. Die Regierung schult Militärangehörige vor ihrer Entsendung ins Ausland zu internationalen Friedensmissionen.

Originaltext: 2011 TIP Report

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1 Response » to “Länderberichte zum Menschenhandel 2011”

  1. Wolfgang aus Deutschland says:

    Was soll die “Empfehlung für Deutschland”? Das ist doch unsere Aufgabe! “Menschenhandel” hat doch seine Ursache in restriktiver Migrationspolitik. Ich habe das Gefühl, die allgemeinen Kampagnen zum Menschenhandel dienen zur weiteren Aushölung von Menschenrechten – wie bei der Terrorismusbekämpfung auch. Da geistern Zahlen durch die Medien “500.000 jungen Frauen werden jährlich in Europa in die Prostitution gehandelt” – und dann werden in Deutschland nicht mal 1.000 Täter gefasst und verurteilt?

    Ausbeutung ist schlimm. Sie raubt den Menschen ihre Würde. Aber beuten nicht auch Banken und Grosskonzerne ganze Volkswirtschaften aus? Stossen taussende Menschen ins Elend. Da kommt kein Politiker, kein Religionsführer auf die Idee, die Verfolgung von “Ausbeutern” zu intensivieren. Opfern wird oft “Dummheit” unterstellt.

    Sorgen wir doch lieber dafür, dass weltweit die Menschen in Frieden und Freiheit leben können und nicht die Armen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden. Darin liegen doch die Gründe der Migration. Auch in die Sexindustrie.

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